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Montag, 3. August 2015

Im Namen der Republik

... wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben!




Es sind nicht nur spannende Tage, die wir gerade erleben dürfen, sondern auch geradezu historische Entscheidungen, die heute bekannt gegeben wurden:

Zur Geschäftszahl G 118/2015-25, G 131/2015-23 und G 204/2015-19 hat der Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart Holzinger die Entscheidung getroffen, dass einige Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem das Tabakmonopol neu geregelt wird (Tabakmonopolgesetz 1996 – TabMG 1996), BGBl. Nr. 830/1995, idF des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2014, BGBl. I Nr. 105, als verfassungswidrig aufgehoben werden!

Das gesamte Urteil finden Sie hier als Download (PDF): Entscheidung des Verfasungsgerichtshof

Kurz gesagt: das unsägliche Verlangen der Bundesregierung, "alles was dampft und man sich in den Mund stecken kann" per Gesetz als Tabakprodukt zu klassifizieren und dem Tabakmonopol zu unterstellen, das ist vom Tisch.
Endgültig.

die mündliche Anhörung zur Causa vor dem Verfassungsgrichtshof im Mai 2015


An dieser Stelle ein sehr großes Dankeschön an  den Verein der Fachhändler zur Förderung der elektrischen Dampfgeräte, an Thomas Baburek und an o. Univ.-Prof. Dr. Bernd Mayer für den Einsatz und die Beharrlichkeit!

o. Univ.-Prof. Dr. Bernd Mayer bei den Vorbereitungen




Durch diese höchstgerichtliche Entscheidung ist allerdings nicht nur das als absurd zu bezeichnende Vorhaben der Regierung, die E-Zigaretten Fachhändler vom Markt zu drängen gescheitert (die Trafikantenlobby hat hier vollends versagt), sondern hat diese Entscheidung nun auch direkten Einfluss auf noch folgende und auch notwendige Rechtstreitigkeiten im Hinblick auf das bereits gültige Nichtraucherschutzgesetz:

In der Stellungnahme der Regierung verweist diese immer wieder auf "ohnehin bereits getroffene und in der Vorlage zum Gesetz [...] enthaltene Entscheidungen....", wobei ein direkter Bezug zwischen dem nunmehr endgültig gekippten Tabakmonopolgesetz und dem Nichtraucherschutzgesetz hergestellt wird.
Das eine diente quasi dem anderen als Rechtfertigungsgrund. Insbesondere die Aspekte des Jugenschutzes und der Auswirkungen des Dampfens (... nicht auszuschliessende gesindheitsschädliche Wirkungen .... passiv dampfen ist schädlich ....) wurden als Argument ins Treffen geführt und nun als inhaltlose Blase erkannt und auch gebrandmarkt.
Auch die Ausführungen und "Studien" des DKFZ - allen voran die Frau Dr. Pötschke-Langer - die von der Bundesregierung als - ja man könnte meinen fast unumstössliche - wissenschaftlich fundierte Erkenntnis sind nahezu in der Bedeutungslosigkeit verpufft, was naturgemäß Rückschlüsse auf die (mangelnde) Glaubhaftigkeit eben jener Erkenntnisse zulässt und auch diese Argumentationslinie der "Dampfgegner" nachhaltig beschädigt hat.

...da waren sich die Vertreter der Regierung noch sicher, das Gericht zu überzeugen...


Allerdings sind auch andere, bislang in der Öffentlichkeit noch weniger bekannte, Argumente der Bundesregierung in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nachzulesen:

[Zitat aus der Entscheidung - Argumentation des Bundesregierung]

"Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit der Trafikanten auf den Tabakerzeugnissen verwandte Produkte soll die Existenz des Trafikensystems sichern und dient damit [indirekt] diesen – zweifellos im öffentlichen Interesse gelegenen – fiskalpolitischen Zielsetzungen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass durch die Einbeziehung in das Monopolsystem eine künftige Besteuerung von E-Zigaretten (Liquids) über eine Art Sonderverbrauchsteuer, besser genutzt werden könnte. Zudem wäre es möglich im Wege einer solchen Verbrauchsbesteuerung dem Kauf- und Konsumverhalten insbesondere von preissensiblen jugendlichen Konsumenten wirksam entgegenzusteuern, was wiederum auch im Interesse des Jugend- und Gesundheitsschutzes wäre."
Damit ist klar, dass es auch hier nur um das liebe Geld geht: all das Gerede von Gesundheit und Jugendschutz, vom "Schutz der Trafikanten" und "sozialpolitischen Werten" war und ist nichts anderes als eine glatte Verhöhnung von uns allen:
Die bereits seit Jahrten stattfindende "Quasi-Kriminalisierung" der Dampfer und der Händler - auch und vor allem durch schlecht recherchierende aber dafür um so mehr systemabhängiger Medien - sollte mit dieser Entscheidung und den darin festgeschriebenen tatsächlichen Beweggründen der Regierung ein Riegel vorgeschoben werden können.

.... da waren sich die Regierungsvertrerer der drohenden Niederlage wohl schon bewusst ....


Damit das auch klappt, sind wir gefragt: jeder und jede Einzelne von uns! und dieses Mal nicht nur die Dampfer und Dampferinnen, oder Händler und Händlerinnen, denn wenn die Regierung schon hier bereit ist, derart an der Wahrheit vorbei zu argumentieren, dann müssen wir davon ausgehen, dass das auch in allen anderen Bereichen der Fall sein kann und wahrscheinlich auch ist.

In diesem Sinne, darf ich diesen Artikel mit zwei Zitaten aus der Entscheidung enden:

Die Beschränkung des Verkaufs von E-Zigaretten bildet für Unternehmer, welche die Tätigkeit bereits ausüben (gegebenenfalls unter Ver-lust von Investitionen), einen gravierenderen Eingriff als für Personen, die die Tätigkeit erst in der Zukunft ausüben wollen. In beiden Fällen vermögen die verfolgten Ziele die Schwere des Eingriffs nicht zu rechtfertigen. Sie erweisen sich damit als unverhältnismäßige Beschränkung des Grundrechts.
Die angefochtenen Bestimmungen verstoßen daher auch gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung.

und

Die folgenden Bestimmungen des Tabakmonopolgesetz 1996, BGBl. I 830/1995, idF des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2014, BGBl. I 105:
(hier folgt die Aufzählung der aufzuhebenden Bestimmungen)
sind daher wegen Verstoßes gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz sowie das verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Freiheit der Er-werbsausübung als verfassungswidrig aufzuheben.
...
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.


Autor: Felix



3 Kommentare:

  1. Danke für das verständliche Update - Vape on!

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  2. Wir haben es bis hierher geschafft. Und mehr denn je kommt es darauf an, daß wir einander die Hände reichen und Seite an Seite uns gegen das gebotene Regime stemmen.

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    1. Seite an Seite gegen das Regime stemmen ? Wieder mal so einer...

      Löschen

 

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