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Sonntag, 25. September 2016

Dampfer im Parlament

Antrag abgelehnt – es lebe der nächste Antrag!


Mittwoch, 21. September 2016 im Parlament:

Es ist der erste reguläre Plenartag des Nationalrates und es stehen eine Menge Punkte auf der Tagesordnung, die die Republik bewegen.

Der letzte Tagesordnungspunkt (TO3) ist für uns Dampfer von besonderem Interesse.
Es geht um die Petition 65, die am 17.02.2016 von Thomas Baburek (Präsident des VFFED) eingebracht wurde.

Titel und Inhalt der Petition ist:

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend Abänderung des Entwurfs zur Änderung des Tabakgesetzes.


Diese Petition nahm bis dahin schon einen interessanten Verlauf:

  • Am 25.02.2016 wurde sie als in den Petitionsausschuss eingegangen vermerkt.
  • Am 02.03.2016 wurde die Petition in der 11. Sitzung des Petitionsausschusses behandelt und jeweils vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, sowie vom Bundesministerium für Gesundheit eine Stellungnahme verlangt.
Das Verlangen des Ausschusses an das Finanzministerium zu einer Stellungnahme wurde von den Regierungsparteien abgelehnt....

  • Die Stellungnahme vom Wirtschaftsministerium (dem Vizekanzler Mitterlehner vorsteht) kam dann auch relativ rasch, nämlich am 05. April 2016:
Zuständigkeitshalber wird auf die Stellungnahme des Gesundheitsministerium verwiesen, die zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht vorlag.

  • Am 13. April wurde im Gesundheitsausschuss die (eigentlich von der Petition beschwerte und betroffene) des Parlaments das neue Tabakgesetz beschlossen und zur Vorlage im Nationalrat abgesegnet.
  • Zwei Tage später kam dann - gerade noch in der Frist für eine Beantwortung zur Stellungnahme betreffend des Verlangens des Petitionsausschusses - die Stellungnahme des Gesundheitsministeriums an den Petitionsausschuss:

„Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 2. März 2016, Zl. 65/PET-NR/2016, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition Folgendes mit:

Die Petition ist im Hinblick auf die Beschlussfassung des Gesundheitsausschusses am 13. April 2016 obsolet.“

Man hat sich hier also zwar durchaus legal aber dennoch sehr unfein um eine Stellungnahme zu den Vorhaltungen der Petition einfach gesagt gedrückt.

Zwei Fraktionen im Petitionsausschuss gaben sich damit aber nicht zufrieden und luden Baburek zu einer Anhörung im Ausschuss ein.
Diese Anhörung fand dann am 30. Juni 2016 statt und war eigentlich ein unglaublicher Erfolg, weil bis auf die einzementierte SPÖ alle Fraktionen mehr oder weniger geschlossen dafür waren, dass die Petition Erfolg haben muss.

Das muss man sich jetzt auf der Zunge zergehen lassen:

Im Petitionsausschuss waren NEOS, FPÖ, GRÜNE, Team Stronach und Teile der ÖVP dafür, dass unser Anliegen noch einmal im Nationalrat behandelt wird und die dazu nötigen Entschliessungsanträge eingebracht werden.

Thomas Baburek bei der Anhörung im Petitionsausschuss


Die nächsten drei Monate bis zum 21. September wurden dann auch alle Fraktionen im Parlament immer wieder mit den neuesten Fakten zum Dampfen versorgt, alle (!) Abgeordneten regelmäßig mit Mails und Anschreiben auf den letzten Stand der Dinge gebracht, eine Vielzahl an Presseaussendungen ausgesendet, eine Reihe von Sitzungen mit der Leitung der Wirtschaftskammer im Beisein von Vertretern des Gesundheits- und des Finanzministeriums abgehalten, und noch vieles mehr getan, um den Boden für diese eine Plenarsitzung aufzubereiten.

Sogar der ORF brachte eine eigentlich sehr ausgewogene Berichterstattung darüber.

Zeitgleich klagt der VFFED gegen die tatsächlich irrsinnige Überregulierung des neuen Gesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof.

Uns war die ganze Zeit über aber auch klar, dass unser Anliegen zu einer Zerreißprobe für die regierenden Parteien werden könnte und die Chancen für eine tatsächliche Änderung des umstrittenen Gesetzes maximal theoretisch vorhanden waren:
zu viele andere, die Regierung belastenden, Entscheidungen waren und sind zu fällen, wo jede der Koalitionsparteien ein Stück nachgeben muss.
Wenn jetzt zum Beispiel die ÖVP alleine auf unsere Linie eingeschwungen wäre, dann wäre schlicht der Koalitionsvertrag geplatzt.

Trotzdem haben wir versucht, das Maximum herauszuholen:

Stefan Wölflinger vom ÖDC hat nach Bekanntwerden der Tagesordnung dafür gesorgt, dass möglichst viele Dampfer zur Verlesung und Abstimmung ins Parlament kommen.




Thomas Baburek hat die in den letzten Monaten entstanden politischen Kontakte aufgescheucht und eingestimmt und gemeinsam haben die beiden im Vorfeld der Abstimmung Informationsflyer und Informationsblätter (zB die Studie der Public Health) in die jeweiligen Klubs der Parlamentsparteien gebracht – und das begleitet von Fotografen und Presseleuten.










"A Billion Lives" im Plenum!

Der ÖDC hat dann noch einmal alle (!) Abgeordneten per Mail über die anstehende Abstimmung und Verlesung informiert und Entscheidungshilfen mitgesendet.
52 Abgeordnete haben das Mail auch tatsächlich geöffnet.

Die Verlesung, die Einbringung des Entschliessungsantrages, das Gesetz neuerlich zu überarbeiten und schließlich die Abstimmung darüber waren also von unserer Seite bestens vorbereitet worden.

Was dann tatsächlich folgte, war für viele eine Farce, eine Beleidigung und ein Schlag ins Gesicht.

Für uns allerdings nicht unbedingt ein völliges Desaster:

Die Medien sind aufmerksam geworden, der Antrag wurde – obwohl abgelehnt – NICHT beeinsprucht und damit im stenografischen Protokoll in Stein gemeißelt und die Dampfer haben selbst miterlebt, dass die vielen Versprechungen diverser Parteigänger und angeblicher "Insider" nichts wert sind und dass einige Parteien in diesem Land es schaffen, auch im Liegen noch umzufallen.

Damit sind Fronten geklärt und Tatsachen geschaffen worden (es gilt seit dem 21.09.2016 als unwidersprochen protokolliert, dass das Dampfen nicht als gesundheitsschädlich anzusehen ist!), die in Hinkunft widerlegt werden müssen (!) und im Hinblick auf kommende Abänderungsanträge sind eine Menge an Hürden beseitigt worden.

Der Parlamentarismus in Österreich genießt einige Eigenheiten, die – wenn man sie kennt – durchaus von Vorteil sein können.

Zum Beispiel steht das Gesundheitsministerium vor dem Problem, dass bis zum heutigen Tag keine einzige vom Gesetz verlangte Regelung umgesetzt werden kann.
Es fehlt an allem: am Know-How, an den Einrichtungen, an den Strukturen und Vorschreibungen.
Das führt dazu, dass in absehbarer Zeit neue Anträge vom Ministerium im Parlament eingebracht werden müssen. Anträge, die verlesen, diskutiert und beschlossen werden sollen, um zum Beispiel eine Frist zu verlängern, etc....

Oder Anträge, die nicht durch die Verordnungsermächtigung gedeckt sind.

Das gibt dann wieder die Gelegenheit, mit eben jenen unwidersprochenen Fakten, die am Mittwoch protokolliert worden sind dagegen zu arbeiten, ohne langwierige Prozesse der Meinungsbildung in Anspruch nehmen zu müssen.

Mühsam?

Yep.

Aber wir haben schlicht keine anderen Instrumentarien (außer dem Gerichtsweg) zur Verfügung.

An dieser Stelle möchten wir uns beim ÖDC und beim VFFED ganz herzlich bedanken. Insbesondere bei Stefan Wölflinger und Thomas Baburek.

Vape on!


Text: Felix Huber
Bilder: Felix Huber, Franz Schobesberger



 

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