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bewegte Bilder - Reviews, etc

Mittwoch, 22. Februar 2017

Wahrnehmung und Realität - Medienarbeit

…. warum gibt es keine „ordentliche“ Pressearbeit?


Immer wieder beklagen sich bei uns DampferInnen, dass wir keine oder nur mangelhafte Pressearbeit leisten. Das geht dann auch schon mal so weit, dass gleich die gesamte Berufskompetenz angezweifelt wird, das Netzwerk in Frage gestellt wird und überhaupt ist das „alles nichts wert“....

Wir versuchen dann sehr ausführlich und mit Gespür die tatsächliche Arbeitsweise zu erklären.
Zugegeben, mit wenig Erfolg: die Erwartungshaltung und das Verständnis für komplexe Abläufe fehlt da dann halt schon noch.....

Ich sitze gerade in der Redaktion einer österreichischen Tageszeitung und habe ein wenig Zeit: mein Dienst ist zu Ende, die Anspannung weicht und ich lass die letzten Tage Revue passieren.
Vorwahlkampf in Österreich – ein Insider erzählt vom Masterplan zu vorgezogenen Wahlen in drei bis sechs Monaten,  ein neuer/alter U-Ausschuss steht im Raum (viele sehen das schon als Teil des Wahlkampfes an), Donald Trump unterschreibt das gefühlte tausendste Dekret, in Mossul steht wieder einmal die Befreiung an, ein siebenjähriger Viennakicker schreibt einen Brief an Mateschitz, 25 cm dicke Eisschollen beschädigen ein Auto und überhaupt: es ist wie jeden Tag eine Menge los in der Welt.

Keine News in den Boulevardblättern zum Thema dampfen ….

Nicht ganz: bei einer Kontrolle an der Grenze zu Tschechien wurde von Polizeibeamten bei einer Kontrolle an seiner Dampfe ein sogenannter „Suchtgiftvortest“ durchgeführt, der dann auch gleich mal auf Methamphetamin positiv anschlug. Bei einer „freiwilligen“ Nachschau an der Wohnadresse des Verdächtigen wurden dann noch zwei weitere Liquidfläschchen gefunden und nun kriminaltechnisch untersucht.
Kein Spaß: diese Meldung ging heute Vormittag über den Ticker.

Aber eben kein Artikel im Boulevard über die vielen und von uns so geliebten positiven Aspekte des Dampfens.
Lassen wir einmal die Szeneblätter und eigentlich schon im Bereich des Unauffindbaren befindlichen Fachblätter beiseite, dann gibt es schlicht keine Nachrichten zum Dampfen, die das Verlangen nach positiver Berichterstattung auch nur ansatzweise stillen könnten.

Umgekehrt finden wir dann jede Menge an reißerischen Beiträgen, warum das Dampfen ja geradezu schlecht ist. Für uns, für die Kinder (ja, die Kinder – die müssen für wirklich jeden Schwachsinn herhalten), für die gesamte Welt …..

.... ohne Worte ....


Aber warum ist das so?
Wieso schreibt nahezu niemand in den Blättern mit großer Auflage etwas positives über das Dampfen?

Das hat eine ganze Reihe von Gründen und ich werde jetzt beispielhaft nur ein paar nennen:

kein Interesse
kein Mehrwert für das Blatt
keine Akzeptanz in den Redaktionen
gegen den Mainstream
politisch heikel

Der Reihe nach....

Kein Interesse:

Da gibt’s eigentlich nichts zu erklären: es interessiert schlicht nicht. In einer Zeit, wo uns die Politik frei Haus jeden Tag fast fertige Geschichten auf den Tisch legt die uns Leser bringen, gibt es schlicht kein Interesse an tiefgreifenden Recherchen, die Zeit und Ressourcen binden.

Kein Mehrwert für das Blatt:

Keine Werbung, keine Inserate – keine Kohle für irgendwas. Ergo: wozu darüber schreiben?

Keine Akzeptanz in den Redaktionen:

Der Anteil der DampferInnen in den mir bekannten Redaktionen ist gelinde gesagt vernachlässigbar. Damit gibt es aber auch keine Interessengruppe, die sich dafür einsetzt.

Gegen den Mainstream:

Gerade in den letzten Jahren ist vieler Orts in den Redaktionsstuben Copy&Paste ein fixer Bestandteil der Arbeit geworden. Wenn ein großes Blatt – oder die APA – etwas rausbringt, dann findet man zu demselben Thema unter Umständen wortgleich denselben Schmarren in mehreren Blättern wieder.
Qualitätsjournalismus, wo KollegInnen noch Klinkenputzen gehen um zu einer Story zu kommen, ist nicht mehr allgegenwärtig. Der Druck schnell und sofort eine Story zu lancieren ist der Gegner der Qualität und gerade bei unpopulären Themen, wo es viel einfacher ist aus dem großen Topf der Schmähschriften zu fischen anstatt selbst umfangreiche Recherchen anzustellen, gerade dort gibt es nur mehr eine Art von Kopieschreiberei.
Und der Mainstream läuft im Boulevard klar gegen das Dampfen.

Den Punkt "politisch heikel" muss ich in einem separaten Artikel bearbeiten – für diesen kurzen Abriss ist dieses Thema zu komplex.

Dabei ist gerade in Österreich dem VFFED schon einiges gelungen: Sendungen im ORF, Beiträge in Fachblättern, etc....

Beitrag in der Sendung "Hohes Haus"


Erstaunlich bei dem Mini-Budget, dass die Händler bereit waren für Pressearbeit aufzuwenden. Ich meine, wir reden da über ein „Budget“, das nicht einmal ausreicht, um eine eigene Redaktion mit dem Nötigsten auszustatten, geschweige denn, um damit aufwendige Recherchen zu bezahlen, etc...
Also blieb es eigentlich dabei, APA-OTS Meldungen zu veröffentlichen. Und auch hier spielt Geld wieder eine Rolle:
Jede Aussendung kostet so um die 400 Euro aufwärts. Wenn da kein oder nur ein Mini-Budget vorhanden ist, dann ist absehbar, dass auch diese APA-OTS Aussendungen irgendwann einmal – bei einem kleinen Budget eher früher – versiegen und damit auch keine Redaktionen mehr erreicht werden.
Erreiche ich die Redaktionen nicht über offiezielle Kanäle (zB Presseaussendugnen, etc...), dann bleibt nur mehr der gute Kontakt zu einer Redaktion....

Die persönlichen Beziehungen und Netzwerke einzelner Mitstreiter sind da zwar ausgesprochen gut, aber auch da muss man klar feststellen: warum sollte ein/e Journalist/in seine/ihre Kontakte und Netzwerke verheizen, wenn unter dem Strich nichts für ihn/sie dabei rauskommt, oder er/sie die Aufwendungen vielleicht auch noch selbst tragen muss?

Die Wahrheit ist, dass Medien in großem Umfang unser Meinungsbild formen, Wahlen beeinflussen (und auch indirekt mitentscheiden), bestimmte Bereiche des gesellschaftlichen Lebens pushen oder untergehen lassen und als vierte Säule des Staatsgefüges enorme Meinungsmacht ausüben.
Von der verträumt-romantischen Welt des Aufdeckerjournalisten, der alleine gegen alles ungerechte in der Welt vorgeht, sind die meisten KollegInnen meilenweit davon entfernt und haben auch keinen Antrieb dazu.
Der große Teil in den Redaktionen arbeitet seinen Teil ab und entwickelt darüber hinaus wenig bis keinen Antrieb, auch nur einen Finger mehr zu krümmen als notwendig.
Das bedeutet aber auch, dass die Anzahl derjenigen, die vielleicht Motivation finden könnten, um sich dem Thema Dampfen in der Art und Weise zu nähern, wie es sich „Hans und Dampf“ gerne vorstellen – nämlich investigativ und dem Dampfen zugeneigt, diese Anzahl tendiert eher gegen Null.

Aber vielleicht ist die Frage: „….. warum gibt es keine „ordentliche“ Pressearbeit?“, grundsätzlich falsch gestellt?
Weil es ja Pressearbeit zum Dampfen gibt – auch ordentlich recherchierte. Nur halt keine – oder sehr wenige – die das Dampfen in den Himmel loben.

Liebe Freunde, das wäre dann nicht im Fach Journalismus zu finden, sondern im Bereich Marketing/Werbung.

Lobhudelei, überschwänglich positive Berichterstattung über das Dampfen und Geschichten über die vielen positiven Aspekte unserer Leidenschaft, die werden wir nur in einer bezahlten Werbeanzeige finden können – und das wohl eher auch nicht in der nächsten Zeit, da es ja ein Werbeverbot gibt.
Und ich kann mich noch an meine Einwendungen vor rund zwei Jahren erinnern, wo ich genau so ein Szenario beschrieben habe, als es dazu eine einzige Reaktion gab: keine Reaktion. Weil das wieder Geld gekostet hätte …..
Als es dann endlich soweit war und Werbung gemacht hätte werden sollen – da war dann auch schon das Werbeverbot da. Dumm gelaufen ….

Zu guter Letzt:
Dass es so wenig positives über das Dampfen zu lesen gibt (in den Boulevardblättern, die die weitaus größte Reichweite und den größten Meinungseinfluss haben) ist eine hausgemachte Geschichte über vergebene Möglichkeiten.
Und wenn es gut recherchierte Geschichten zum Dampfen geben wird – und die wird es ganz sicher geben – dann muss sich jeder klar darüber sein, dass es Geschichten sein werden, die das Für und Wider beleuchten. Es werden keine Märchengeschichten sein, die das Dampfen heroisieren und in den Himmel loben. Es werden – hoffentlich – ausgewogene Geschichten sein, die mit Fakten arbeiten.

Das würde reichen.

In diesem Sinne:
Vape on!

Text: Felix Huber
Bilder: Felix Huber, Thomas Baburek

Samstag, 18. Februar 2017

Eine Anfrage und (k)eine Antwort

... ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt.


Das politische Handeln  - und vereinzelt auch Denken - , bei dem Fakten nicht mehr im Mittelpunkt  stehen und die eigentlich objektiv wahrnehmbare Wahrheit hinter der Emotion einer Aussage zurücksteht, wird auch als „postfaktische Politik“ bezeichnet und ist kein Phänomen der aktuellen Politik.
Wir DampferInnen erleben das gerade hautnah:
In dem seit nunmehr Jahren schwellenden Meinungsstreit rund um das Dampfen werden Tatsachen geleugnet, Fakten in Abrede gestellt, anerkannte Autoritäten denunziert und auch mit beruflichen Konsequenzen bedroht und vor allem wird das Thema Dampfen an sich immer mehr kriminalisiert und ohne Beweis in ein schlechtes Licht gerückt.

Wir erleben auch den erduldeten Schulterschluss zwischen Politik und industrieller Lobby (Pharma und Tabak), wo die Politik im alleinigen Interesse der Steueroptimierung rein populistischen Meinungsäußerungen einzelner Interessensvertretungen, wie dem DKFZ, folgt, ohne diese auch nur zu hinterfragen.

Und obwohl der Gesetzgeber hier schon eine mehr als nur deutliche Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof hinnehmen musste und die nächste Korrektur durch das Gericht im Raum steht, erleben wir eine Art von undurchdringlicher Wahrnehmungsstörung bei den EntscheidungsträgerInnen: in der Sektion 2 des Bundesministerium für Gesundheit werden aktuelle Forschungsergebnisse – vor allem solche, die nicht in das Dogma „dampfen ist schädlich“ passen - schlicht ignoriert.

Die viel beschworene und zitierte These zum Gatewayeffekt beu Jugendlichen hat sich ebenso als unhaltbar erwiesen, wie auch die gern strapazierte Aussage, dass Nikotin Krebs verursachen würde/könnte. Auch der Vorhalt (und damit auch die „Feststellung“ des DKFZ), dass der Passivdampf so ungeheuerlich schädlich sei, hat sich im wahrsten Sinne des Wortes in Alltagsluft aufgelöst.
Damit hat sich aber auch das immer wieder vorgeschobene und zum bersten strapazierte Vorsorgeprinzip und die damit verbundene könnte-möglicherweise-vielleicht Argumentation der Dampfgegner und Straf-Steuerbefürworter ad absurdum geführt: Dampfen ist schlicht unbedenklich.

Eine Tragik für die Scharfrichter im Gesundheitsministerium und alle Neubergers, Rockenbauers, Pietsch's, etc.... sollten eigentlich ein Argumentationsproblem in ihrem Kampf gegen das Dampfen haben.
Allerdings sind die verantwortlichen Damen und Herren im Ministerium und deren Erfüllungsgehilfen derart situationselastisch, dass sie Fakten und tatsächliche Ergebnisse – die nicht in das gewünschte Schema passen – mit akrobatischer Wortgewalt und fantasiereichen Interpretationen einfach im Diskurs aussparen (wir werden das dann gleich in der Anfragebeantwortung etwas weiter unten auf ein Neues bestätigt bekommen).

Dass die Protagonisten im Gesundheitsministerium auf einem eigenen Planeten leben und sich sogar selbst entworfene Gesetzestexte zurecht biegen – oder gänzlich missachten – ist spätestens seit einer der Redaktion vorliegenden Mail der Sektion 2/1 des Gesundheitsministeriums an einen Händler vakant, in welchem der stellvertretende Leiter der Sektion 2 lapidar zu einer sehr eigenwilligen Interpretation des Gesetzestextes aufruft: auf den Einwand, dass man die gesetzliche vorgeschriebene Meldung an das Gesundheitsministerium wie gewünscht nicht durchführen kann (weil sämtliche Rahmenbedingungen nicht erfüllt sind, etc...), erwidert der hohe Beamte des Ministeriums schriftlich, man solle dann halt an das CEG melden.....
Hallo? Geht's noch?
Zuerst ein Gesetz verabschieden das mehr Baustellen hat als die A23 und dann locker nebenbei anordnen, dieses Gesetz zu ignorieren und damit auch zu brechen?

Wie geht man nun mit solch einer wahrlich dümmlichen Arroganz und Ignoranz um?

Zuerst sucht man sich Verbündete in politischen Kreisen – in allen Fraktionen – und betreibt nachhaltige Aufklärung.

Dann versucht man, die Schwachstellen in der Gesetzeslage öffentlich zu machen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu verpflichten. Als „normaler“ Bürger geht das eigentlich nur am Wahltag.

Mit einer Fraktion im Parlament im Rücken sieht das dann ein wenig anders aus: da gibt es viele parlamentarische Mittel, die eingesetzt werden können. Eines davon – ein wichtiges – sind Anfragen von einer ausreichenden Anzahl an Angeordneten an die verantwortliche Regierungsstelle.
Solche Anfragen können und werden dann auch zum Beispiel live im Fernsehen vorgetragen und beantwortet.

Wenn dann in einem Fall - wie zum Beispiel alles rund ums Dampfen - öffentlich gemacht wird, dass hier seitens der Regierungsparteien mit falschen – heute würde man sagen „alternativen Fakten“ geantwortet wird, dann führt das dazu, dass einer breiteren Öffentlichkeit – und damit Wählerschaft – vorgeführt wird, was da alles schief läuft.

Und wenn sich Politiker vor etwas fürchten, dann ist es ein Stimmenverlust......

Ich zeige Euch heute eine solche Anfrage und die Beantwortung dazu. Eingebracht wurde Sie vom Abgeordneten Peter Wurm (FPÖ).

Abgeordneter zum Nationalrat Peter Wurm führt im Plenum ein Dampfgerät der Frima von Erl vor..


ANFRAGE

des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Gebühren für die Überwachung und Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse sowie verwandter Erzeugnisse (TabGebVO)

Aufgrund der §§ 9 Abs. 9 und 10a Abs. 7 Z 1 des Bundesgesetzes über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (TNRSG), wird nun eine neue Verordnung, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie dem Finanzministerium, diskutiert, welche die Festlegung einer kostendeckenden Jahresgebühr für die Überwachung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und von kostendeckenden Gebühren für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse – TabGebVO – zum Inhalt hat.

Der Entwurf sieht Regelungen zur näheren Ausgestaltung
• der in § 9 Abs 9 TNRSG vorgesehenen Jahresgebühr für Kontrolltätigkeiten nach dem TNRSG und
• der in § 10a Abs 7 TNRSG vorgesehenen kostendeckenden Gebühr für das Zulassungsverfahren neuartiger Tabakerzeugnisse vor.

Grundlage für die Ermittlung der Kostendeckung zur Umsetzung der einschlägigen Vorgaben des TNRSG bilden die jährlichen finanziellen Aufwendungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen einschließlich der mitbeauftragten Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH gemäß Tabakprodukterichtlinie (TPD II) in Verbindung mit §§ 9, 10a und 10g TNRSG.

Diese jährlichen Aufwendungen sollen im Wesentlichen durch die Einhebung von kostendeckenden pauschalen Jahresgebühren abgegolten werden. Dabei werden die auf dem österreichischen Markt vertriebenen ca. 3.800 klassischen Tabakerzeugnissen bzw. verwandten Erzeugnissen berücksichtigt, die dafür anfallenden finanziellen Aufwendungen für Analytik und Begutachtung, Inspektionen und Kontrollen, Sach- und Personalaufwand, Projekt- und Overheadkosten ebenso wie ein Risikoaufschlag etc.

Laut Anlage beträgt die pauschalierte Jahresgebühr für Liquids von e-Zigaretten (Kartuschen, Nachfüllbehälter, Einwegverdampfer) je angefangenen 10 ml 0,4 Cent.
Die Fachhändler elektronischer Dampfgeräte Österreichs sehen diesen Schritt mehr als kritisch, denn eigentlich öffnet diese Verordnung dem Finanzministerium Tür und Tor um weitere Gelder für den maroden Finanzhaushalt lukrieren zu können.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende

ANFRAGE

1. Nach welchen konkreten Normen bzw. Regularien soll eine Überprüfung von verwandten Erzeugnissen vonstattengehen?
2. Wie wird eine solche Überprüfung in weiterer Folge durchgeführt werden und von wem?
3. Wo genau können sich Herstellerinnen bzw. Hersteller oder Importeurinnen bzw. Importeure über jene Normen und Regularien, nach welchen verwandte Erzeugnisse überprüft werden, erkundigen?
4. Nach welchem System bzw. aufgrund welcher Faktoren oder Daten wurde die pauschalierte Jahresgebühr für Liquids von e-Zigaretten (Kartuschen, Nachfüllbehälter, Einwegverdampfer), von 0,4 Cent je angefangenen 10 ml berechnet?
5. Wofür wird diese Jahresgebühr, abgesehen von den im Entwurf festgelegten Leistungen, explizit eingehoben?
6. Wie hoch wird der Arbeitsaufwand bzw. Verwaltungsaufwand für die entsprechenden Überprüfungen ausfallen?
7. Warum wurde die AGES beauftragt?
8. Gab es eine öffentliche Ausschreibung?
9. Wenn nein, warum nicht?


VFFED Präsident Baburek im Nationalrat


Und jetzt kommt die Anfragebeantwortung ….


Frau
Präsidentin des Nationalrates
Doris Bures
Parlament
1017 Wien

GZ: BMGF-11001/0395-I/A/5/2016

Wien, am 16. Februar 2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11308/J des Abg. Peter Wurm und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Frage 1:

- Nach welchen konkreten Normen bzw. Regularien soll eine Überprüfung von verwandten Erzeugnissen vonstattengehen?

Die Überprüfung von verwandten Erzeugnissen folgt den Vorgaben der RL 2014/40/EU sowie dem Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutz-gesetz (TNRSG), BGBl. I Nr. 22/2016. Konkrete technische Normen für die Untersuchung verwandter Erzeugnisse werden derzeit auf europäischer Ebene unter der Beteiligung Österreichs erarbeitet bzw. weiterentwickelt. Bis zum Vorliegen umfassender europäischer Standards werden Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe wie z.B. in Liquids von e-Zigaretten mit geeigneten validierten und akkreditierten Methoden überprüft. Dabei werden Methodenvorschriften der CORRESTER (Cooperation Centre for Scientific Research Relative to Tobacco) angewendet.

Frage 2:

- Wie wird eine solche Überprüfung in weiterer Folge durchgeführt werden und von wem?

§ 9 TNRSG determiniert inhaltlich die Vorgangsweise bei der Kontrolle der Einhaltung der §§ 4 bis 4c, 8 bis 8c und 10 bis 10f TNRSG durch besonders geschulte Organe mit einschlägigen Kenntnissen der Warenkunde und der einschlägigen Rechtsvorschriften. Dabei kann sich die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen der Mitwirkung der Österreichischen Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) bedienen. Proben zu Produkten, die unter das TNRSG fallen, werden von Inspektorinnen bzw. Inspektoren gezogen, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hierzu autorisiert sind. Mit der Begutachtung und Untersuchung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sind gemäß § 10 Abs. 2 TNRSG die AGES oder vergleichbare inländische oder ausländische Einrichtungen zu beauftragen.

Frage 3:

- Wo genau können sich Herstellerinnen bzw. Hersteller oder Importeurinnen bzw. Importeure über jene Normen und Regularien, nach welchen verwandte Erzeugnisse überprüft werden, erkundigen?

Validierte und akkreditierte Methoden zur Untersuchung von Tabakerzeugnissen und verwandter Erzeugnisse werden auf der Homepage der AGES veröffentlicht. Informationen zum Untersuchungsumfang von amtlichen Gegenproben können bei der AGES erfragt werden. Technische Normen können über das Österreichische Normungsinstitut, Austrian Standards, bezogen werden.

Frage 4:

- Nach welchem System bzw. aufgrund welcher Faktoren oder Daten wurde die pauschalierte Jahresgebühr für Liquids von e-Zigaretten (Kartuschen, Nachfüllbehälter, Einwegverdampfer), von 0,4 Cent je angefangenen 10ml berechnet?

Die Kosten für die Kontrolle und amtliche Untersuchung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen im Sinne der §§ 9 und 10 TNRSG sind in der „Verordnung hinsichtlich der Festlegung einer kostendeckenden Jahresgebühr für die Überwachung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und von kostendeckenden Gebühren für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse (TabGebV; BGBl. II Nr. 43/2017)“ - bis zur erstmaligen Evaluierung mit 31. August 2018 - unter Berücksichtigung des voraussichtlichen finanziellen Aufwands für Kontrolltätigkeiten angemessen und marktkonform festgelegt. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe wurden die durchschnittlichen Verkaufspreise der Produkte als auch die zu erwartenden Untersuchungsumfänge berücksichtigt. Die Verkaufspreise für 20 Zigaretten und 10 ml Liquid sind vergleichbar. Die leicht höheren Gebühren für „e-Produkte“ sind auf Grund des höheren Untersuchungsaufwands wegen der Produktvielfalt und der zusätzlichen Überprüfung der Hardware (z.B. „Verdampfer“) festgelegt worden.

Frage 5:

- Wofür wird diese Jahresgebühr, abgesehen von den im Entwurf festgelegten Leistungen, explizit eingehoben?

Die verkaufsmengenbezogene pauschale Jahresgebühr soll die Kosten der gemäß §§ 9 und 10 TNRSG durchzuführenden Kontrollen und amtlichen Untersuchungen abdecken. Unter Berücksichtigung von soweit bisher bekannten und auf dem österreichischen Markt vertriebenen ca. 3.800 klassischen Tabakerzeugnissen bzw. verwandten Erzeugnissen deckt die Jahresgebühr die nach dem TNRSG und der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen zu erfüllenden Aufgaben, insbesondere hinsichtlich Meldetätigkeiten, Kontrolltätigkeiten, Datenanalyse und –bewertung, Laboruntersuchungen, Risikobewertung und Bewertung von Studien ab.
Die Aufwendungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen als Behörde werden nicht durch die pauschalierte Jahresgebühr getragen, sondern vom Bund finanziert.

Frage 6:

- Wie hoch wird der Arbeitsaufwand bzw. Verwaltungsaufwand für die entsprechenden Überprüfungen ausfallen?

Die Kosten der gesetzlich durchzuführenden Kontrollen wurden insgesamt - unter Berücksichtigung des voraussichtlichen finanziellen Aufwands für Kontrolltätigkeiten angemessen und marktkonform - mit ca. € 2,1 Mio. pro Jahr festgelegt.
Nähere Angaben über den konkreten Arbeits- bzw. Verwaltungsaufwand für die einzelnen Überprüfungstätigkeiten können derzeit in Ermangelung einer hinreichend gesicherten Datenlage nicht getroffen werden.
Eine Evaluierung der Höhe der pauschalierten Jahresgebühr als Grundlage für deren Anpassung findet erstmals mit 31. August 2018 statt und ist jährlich wiederkehrend unter Berücksichtigung des tatsächlichen finanziellen Aufwands für Kontrolltätigkeiten aus dem Vorjahr durchzuführen.

Fragen 7 bis 9:

- Warum wurde die Ages beauftragt?
- Gab es eine öffentliche Ausschreibung?
- Wenn nein, warum nicht?

Wie auch bereits zu Frage 2 ausgeführt, kann sich die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gemäß §§ 9 und 10 TNRSG bei der Kontrolle und amtlichen Untersuchung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen der Mitwirkung der AGES bedienen und insbesondere Kontrollorgane aus dem Kreis der Beschäftigten der Agentur bestellen.

Dr.in Sabine Oberhauser


Dies Beantwortung ist ein Hohn und ein klassisches Beispiel für postfaktische Politik.
Präzise Antworten fehlen ebenso, wie konkrete Angaben. Man weiß zum Beispiel nicht, wie viel was kosten wird, also hat man geschätzt – auch ohne Bekanntgabe der Grundlage dazu. Der Verweis auf den Normierungsausschuss ist eine glatte Lüge, weil wir da selbst unsere Leute sitzen haben und niemand etwas von diesen angeblichen technischen Normen weiß.
Standards werden erst auf europäischer Ebene ausgearbeitet? Hoppla! Die Richtlinie ist schon seit Jahren in Kraft – diese Aussage ist schlicht nicht glaubhaft.
Und so weiter, und so weiter......
Diese Beantwortung ist eine Antwort auf eine nicht gestellte Frage:
Man kennt sich schlicht nicht aus, weiß nicht, was man tut und es geht nur ums Geld.

Was wird nun weiter geschehen:

Es werden weitere Anfragen folgen – zum Beispiel zu den nun vorliegenden internationalen Studien, zu den Verhältnismässigkeiten im Hinblick auf EU-Recht, etc.....

Und jede Antwort ist Wasser auf den Mühlen der Klagen gegen diese Gesetzeslage....

Aufgeben? Kommt nicht in Frage,
Vape on!

Text: Felix Huber
Bilder: Felix Huber, Thomas Baburek

Samstag, 11. Februar 2017

Auf hoher See und vor Gericht

…. und dann wäre da noch das Parlament



Ein guter Freund und Anwalt hat mir vor einigen Jahren im Zuge der Berichterstattung über einen Prozess ins Ohr geflüstert: „Keine Ahnung, wie das ausgeht – auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich....“

Und das ist wahrscheinlich die einzige Konstante, wenn es um Gerichtsverhandlungen geht: dass eben alles möglich ist. Alles andere sind mehr oder weniger glaubhafte Wahrscheinlichkeiten, auf die man sich einstellen kann.
Das schreibe ich heute, weil in den letzten Tagen eine Vielzahl von Anfragen zur noch ausstehenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bei uns aufgeschlagen sind.
Wird der VfGH das tatsächlich sehr umstrittene Tabakgesetz kippen? Wenn ja: zur Gänze oder nur zum Teil?
Oder bestätigt der VfGH gar die Umsetzung der TPD2 so, wie sie ist?
Mit all ihren Rechtsunsicherheiten?

Kurz gesagt: wir wissen es nicht. Die Entscheidung treffen die Richterinnen und Richter des VfGH für sich und nicht in aller Öffentlichkeit.

Und das ist die einzige richtige Auskunft zu diesem Thema, die auch Bestand hat.

In der Erwartung, was kommen könnte hingegen, da können wir uns weit rauslehnen und einmal klar feststellen: das vorliegende Gesetz beinhaltet eine Menge an Rechtsunsicherheiten.
Zum Beispiel wäre da die Sache mit der Anmeldung.

Während der Gesetzestext gerade in diesem Punkt unmissverständlich bestimmt, dass die Meldungen an das Bundesministerium für Gesundheit ergehen müssen fällt, derselbe Text dann schon wieder im nächsten Absatz durch eine erhebliche Unsicherheit auf, weil weder ausformuliert ist, an wen tatsächlich in welchem Umfang und in welcher Form gemeldet werden muss – und welche Auswirkungen das dann hat.

Also wurde das Ministerium bereits im Oktober 2016 dazu sehr präzise angeschrieben und um Stellungnahme ersucht.
Mit dem Ergebnis, dass schlicht keine Antwort gekommen ist.
Dann wurde urgiert und nachgehakt – mit demselben Ergebnis: keine Antwort.

Vor wenigen Wochen dann eine erste „Reaktion“ – wenn auch nicht direkt auf die Anfrage um präzise Auskunft – des Bundesministerium für Gesundheit:
Man soll doch bitte über CEG melden.....
Was ist CEG?

Bei der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) findet man dann fast eine Entschuldigung, dass man sich noch in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium befindet und man solle doch folgendes tun:

Registrierung Ihrer Produkte im EU-CEG

Auf der Webseite des EU-CEG (http://ec.europa.eu/health/euceg/) finden VertreterInnen betroffener Unternehmen alle Informationen zur Registrierung.
Die Kommission empfiehlt Unternehmen, die URL des EU-CEG (http://ec.europa.eu/health/euceg/) an relevante Stakeholder weiterzugeben, um einen funktionierenden Informationsfluss zu garantieren und einen reibungslosen Anmeldeprozess zu ermöglichen.
Die Kommission bedankt sich für Ihr Verständnis und versichert Ihnen, dass der größtmögliche Aufwand zum Schutz Ihrer Daten im EU-CEG gewährleistet ist. Herzlichen Dank für Ihre Kooperationsbereitschaft, die Kommission wird Sie auf dem Laufenden halten.

Aha.
Also was jetzt? Das Gesetz sagt: melden im Gesundheitsministerium – das Gesundheitsministerium sagt: melden im CEG und die einzige Auskunft dazu aus offizieller Stelle (AGES) ist, dass man dann eben in Brüssel melden soll …..

Da diese „Reaktion“ des Gesundheitsministeriums nur in einem Mail an einen betroffenen Händler steht und eigentlich nicht mehr ist, als ein Ausdruck von „ich weiß, dass ich nichts weiß“, halte ich den Wert dieser Wortspende des Ministeriums für mehr als nur vernachlässigbar.

Die Rechtsmeinung zu diesem Paradebeispiel von „denn sie wissen nicht was sie tun“ geht hier auseinander. Die einem meinen: meldet einfach irgendwas irgendwohin – Hauptsache gemeldet und die anderen sind der Auffassung, dass es schlicht nicht möglich ist, gesetzeskonform zu melden.
Entscheiden wird das alles wahrscheinlich wieder ein Gericht und dort ist – wie eingangs schon erwähnt – alles möglich.

Das Einzige was tatsächlich gewiss ist, ist, dass dieses „Gesetz“ ein Flickwerk unzusammenhängender, in sich widersprechender Worthülsen rund um Annahmen konstruiert ist, die schon seit Jahren überholt und zu einem großen Teil sogar völlig widerlegt sind.
Der immer wieder heraufbeschworene Gateway-Effekt bei Jugendlichen wird genauso wenig Stand halten, wie die „Annahme“, dass E-Zigaretten Krebs verursachen: die erst vor wenigen Tagen publizierte und aufsehenerregende Studie des britischen Krebsforschungszentrums führt nicht nur einen großen Teil der Begründungen für den vorliegenden Gesetzestext ad absurdum, sondern entlarvt auch die bisherigen Begründungen contra E-Zigarette als reinen Populismus der übelsten Sorte.
Da es aber ein Gesetz ist und auch gerade vor dem VfGH bekämpft wird, wird sich dieses Ungemach für die Betroffenen nicht einfach in Luft auslösen, sondern für ordentlich Wirbel sorgen.

Ministerin Oberhauser im Parlament beim Beschluss zur Umsetzung der TPD2 in nationales Recht



VFFED Präsident Baburek beobachtet die Abstimmung im Parlament zur Umsetzung der TDP2-Richtlinie




Wie verhält es sich politisch im Parlament?

Auch dort herrscht zu einem großen Teil unter den Abgeordneten und auch unter den Sachreferentinnen und Sachreferenten völlige Unkenntnis zu dem Thema Tabakgesetz neu vor.
Viele wissen, dass es ums Geld geht (Steuern), einige glauben zu wissen, dass es auch um Jugendschutz geht und wenige nur haben sich tatsächlich informiert.

Nehmen wir die jüngste Verordnung des Gesundheitsministerium einmal als Beispiel her:
Da wird – nachdem sich das Ministerium durch das Tabakgesetz Neu eine Verordnungsermächtigung verpassen hat lassen – einmal so nebenbei und gegen den Widerstand der Kammern, aller Betroffenen und sonstigen involvierten Sachverständigen eine Gebühr in Höhe von 0,4 Cent pro angefangener 10ml Liquid verordnet. Und das gleich auch mal rückwirkend für das letzte Jahr.
Völlig unklar, wofür und warum diese Gebühr erlassen worden ist, wurde dazu im Parlament eine Anfrage eingebracht.

Hier der Anfragetext:

„.........an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Gebühren für die Überwachung und Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse sowie verwandter Erzeugnisse (TabGebVO)

Aufgrund der §§ 9 Abs. 9 und 10a Abs. 7 Z 1 des Bundesgesetzes über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (TNRSG), wird nun eine neue Verordnung, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie dem Finanzministerium, diskutiert, welche die Festlegung einer kostendeckenden Jahresgebühr für die Überwachung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und von kostendeckenden Gebühren für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse – TabGebVO – zum Inhalt hat.

Der Entwurf sieht Regelungen zur näheren Ausgestaltung
• der in § 9 Abs 9 TNRSG vorgesehenen Jahresgebühr für Kontrolltätigkeiten nach dem TNRSG und
• der in § 10a Abs 7 TNRSG vorgesehenen kostendeckenden Gebühr für das Zulassungsverfahren neuartiger Tabakerzeugnisse vor.

Grundlage für die Ermittlung der Kostendeckung zur Umsetzung der einschlägigen Vorgaben des TNRSG bilden die jährlichen finanziellen Aufwendungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen einschließlich der mitbeauftragten Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH gemäß Tabakprodukterichtlinie (TPD II) in Verbindung mit §§ 9, 10a und 10g TNRSG.

Diese jährlichen Aufwendungen sollen im Wesentlichen durch die Einhebung von kostendeckenden pauschalen Jahresgebühren abgegolten werden. Dabei werden die auf dem österreichischen Markt vertriebenen ca. 3.800 klassischen Tabakerzeugnissen bzw. verwandten Erzeugnissen berücksichtigt, die dafür anfallenden finanziellen Aufwendungen für Analytik und Begutachtung, Inspektionen und Kontrollen, Sach- und Personalaufwand, Projekt- und Overheadkosten ebenso wie ein Risikoaufschlag etc.

Laut Anlage beträgt die pauschalierte Jahresgebühr für Liquids von e-Zigaretten (Kartuschen, Nachfüllbehälter, Einwegverdampfer) je angefangenen 10 ml 0,4 Cent.

Die Fachhändler elektronischer Dampfgeräte Österreichs sehen diesen Schritt mehr als kritisch, denn eigentlich öffnet diese Verordnung dem Finanzministerium Tür und Tor um weitere Gelder für den maroden Finanzhaushalt lukrieren zu können.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende

ANFRAGE
1. Nach welchen konkreten Normen bzw. Regularien soll eine Überprüfung von verwandten Erzeugnissen vonstattengehen?

2. Wie wird eine solche Überprüfung in weiterer Folge durchgeführt werden und von wem?

3. Wo genau können sich Herstellerinnen bzw. Hersteller oder Importeurinnen bzw. Importeure über jene Normen und Regularien, nach welchen verwandte Erzeugnisse überprüft werden, erkundigen?

4. Nach welchem System bzw. aufgrund welcher Faktoren oder Daten wurde die pauschalierte Jahresgebühr für Liquids von e-Zigaretten (Kartuschen, Nachfüllbehälter, Einwegverdampfer), von 0,4 Cent je angefangenen 10 ml berechnet?

5. Wofür wird diese Jahresgebühr, abgesehen von den im Entwurf festgelegten Leistungen, explizit eingehoben?

6. Wie hoch wird der Arbeitsaufwand bzw. Verwaltungsaufwand für die entsprechenden Überprüfungen ausfallen?

7. Warum wurde die AGES beauftragt?

8. Gab es eine öffentliche Ausschreibung?

9. Wenn nein, warum nicht? „

Die Frist zur Beantwortung der Anfrage ist mit 16.02.2017 – also in wenigen Tagen – bestimmt.
Schon jetzt allerdings wissen wir, dass es zu dieser Anfrage im Gesundheitsministerium Bauchschmerzen gibt. Zu Recht, denn egal, was als Antwort dabei rauskommt: sie wird nicht genügen und mit Sicherheit in die Klage vor dem VfGH einfließen.

Warum schreibe ich das alles so ausführlich …..
Nun, weil gerade jetzt ein Umbruch stattfindet, der viele verunsichert und ich denke, dass es gut ist, zu zeigen, dass hier nicht kampflos aufgegeben wird, sondern ständig daran gearbeitet wird die Rahmenbedingungen für das Dampfen den tatsächlichen Begebenheiten anzupassen und nicht der Willkür Einzelner zu überlassen.

Nächste Woche gibt es dazu ein Update – wenn die Antwort aus dem Gesundheitsministerium vorliegt.

Und vielleicht haben wir dann sogar schon eine Entscheidung des VfGH …

Vape on!

Text: Felix Huber
Bilder: Felix Huber, Thomas Baburek
 

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