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bewegte Bilder - Reviews, etc

Donnerstag, 18. Mai 2017

Zwei mal drei macht vier

ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt 


So oder so ähnlich - könnte ich mir gut vorstellen - sind die Jungs von Dark Burner wohl im Kreis herumgesprungen und haben sich ob der brillianten Idee auf die Schenkel geschlagen:
Wir verkaufen jetzt mal einfach auch nach dem 20. Mai unsere Basen so, als ob nix wäre - weil, unsere Basen fallen nicht unter die Tabakproduktlinie.

... und da seid ihr Euch sicher?

Aha ...
Und das schicken wir jetzt auch gleich mal raus an die Händler und sagen denen: "Hey! Kauft bei Trödler Dark Burner ein - macht Euch keine Sorgen, alles gut!"

Die TPD kann uns mal .....

Abgesehen davon, dass die Begründung - nun sagen wir einmal: einiges an Substanz missen lässt und so wohl nicht genügen wird, hat es kurzfristig auch in Österreich ein "Aber Hallo!" gegeben ;-)

Dabei muss man eines vorweg feststellen: Ungeachtet der Tatsache, dass die Begründung (oder die fehlende Begründung) schon nach deutschem Recht eine äusserst wackelige Sache ist - wenn nicht sogar hart an der Grenze zu wirklich strafrechtlich relevanten Tatbeständen (so, wie es sich jetzt darstellt meine ich, dass hier Händler im Guten Glauben getäuscht werden könnten...), so ist es nach österreichischem Recht noch einmal eine ganz andere Sache.

Um es kurz zu machen: liebe Händler, da kann ich Euch nicht dazu raten - no way.....
Sehr gut zusammengefasst hat es Joey Hoffmann, der auf Seiner Seite vapers.guru einen Blogbeitrag dazu gebracht hat: http://www.vapers.guru/2017/05/18/der-fall-des-dunklen-brenners/

Aber - und das ist wieder das Gute an der Pietschen Überheblichkeit, die die Quelle der gesetzlichen Misere in Österreich ist - unser Gesetzestext ist an wenigen wichtigen Stellen anders formuliert, als in Deutschland - und gibt Spielraum für allerlei Kreativität.....

Schaun wir mal ;-)

Als da wäre:

Begriffsbestimmungen
§ 1. Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
.....
1c. „Nachfüllbehälter“ ein Behältnis, das eine nikotinhältige oder nikotinfreie Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann,
.....
1l. „Liquid“ jede nikontinhältige oder sonstige nikotinfreie Flüssigkeit, die dafür vorgesehen ist, in elektronischen Zigaretten, E-Shishas oder vergleichbaren Erzeugnissen mit derselben Funktions- und Wirkungsweise verdampft zu werden,

Alles unklar soweit? Gut ;-)

Was sind dann Basen?
Auf jeden Fall mal kein Endprodukt, das für den sofortigen Einsatz und zur sofortigen Verwendung in elektronischen Zigaretten, E-Shishas oder vergleichbaren Erzeugnissen mit derselben Funktions- und Wirkungsweise vorgesehen ist.
Es ist ein Zwischenprodukt, vorgesehen zur weiteren Verarbeitung - zu was auch immer (VG eignet sich nach eigener Erfahrung hervorragend zum Auffrischen des Schuhleders!). Punkt.

Wer das sagt?

Der Hersteller - ganz groß bei der Bestellung und auf der Verpackung. Punkt.
Der Händler - ganz groß und unübersehbar auf den Flaschen/Packungen und in den AGB. Punkt.
Wer kann da etwas anderes sagen? Jeder.
Wer muss es beweisen vor Gericht? Derjenige, der gegenteiliges behauptet. Punkt.

Argument: "Aber der Richter würde dann schon die Erwägungsgründe heranziehen..." - also nach dem Motto, was sich der Gesetzgeber wohl dabei gedacht haben mag....

Nun ja, dann wirds spannend, denn VG ud PG kann ich auch anderorts als in einem Dampfshop beziehen .... für andere Zwecke vorgesehen .... mit derselben Reinheit ... was ist dann da mit den "Erwägungsgründen"? Eben.

Nächstes Thema: der Versandhandel ....

Auch hier - wie bei allen anderen Gesetzen - gilt das Legalitätsprinzip: was nicht ausdrücklich verboten ist, ist dem Bürger erlaubt ;-)
Ein Hoch auf die österreichische Bundesverfassung!

Ergo:

Vom Versandhandel nicht betroffen:
Draht, Watte, Wabendraht, Drahtgitter, Stahlseile, Akkus, Zierringe, O-Ringe, Werkzeugtaschen, Auflagen, Unterlagen, Wickelsockel, Ultraschallreiniger, Silikonhüllen, wraps, Bausätze, Modder-zubehör, Taschenlampen, Duftlampen, Nebelwerfer, Ladegeräte, Powerbanks, etc....

Taschenlampenaufsatz für 510er ;-)

Juhu! Ein ganzer MOD als Taschenlampe - was es nicht alles gibt ;-)


Und generell kann und darf alles versendet, wenn der Empfänger UnternehmerIn / ein Firma und/oder zum Beispiel eine andere Rechtsperson mit Steuernummer plus Gewerberechtigung ist (ein Verein?). Eigentlich alle und jeder, der nicht im Sinne des Gesetzes ein Verbraucher ist ..., denn:

Begriffsbestimmungen
§ 1. Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
.....
6. „Verbraucher“ jede natürliche Person, die das Tabakerzeugnis für den Eigenverbrauch oder die Weitergabe an bestimmte Dritte für deren Eigenverbrauch erwirbt,

Geschnallt? Licht an?
Gut ... ;-)

Juhu! Das wird ein Spaß! Ich denke, das wird ausserdem ein heisser Ritt werden - ich hol mal das Popcorn und die Diät-Cola raus ;-)

Es kann losgehen ;-)


Denn eines ist klar: auch in Österreich gibt es kreative Händler ;-)

Text: Felix Huber
Bilder: FH und Google ;-)

Vape on!

Mittwoch, 10. Mai 2017

Die fabelhafte Welt des Franz P

Die Kunst des Scheiterns …. 


Am 08. Mai 2017 fand in den Sälen des Berufsverbandes Österreichischer Psychologen (BÖP) ein höchst interessanter Vortrag statt:
Die Fortbildungsveranstaltung "How e-cigarettes changed the landscape"!
Diese Veranstaltung wird mit 3 Einheiten auch dem Studium als Fortbildung angerechnet – also durchaus eine Veranstaltung mit Gewicht.

Das spiegelt sich auch in der Besetzung der Vortragenden wieder:

Prof. Gerry Stimson und Dr. Franz Pietsch

Dr. Franz Pietsch

Prof. Gerry Stimson

Zudem hat sich im Vorfeld Prof. Dr. Bernd Mayer als Zuhörer angekündigt – da war klar, das wird großes Kino!

Also haben wir uns von der Redaktion um eine Akkreditierung bemüht und schließlich auch eine Einladung zu der Veranstaltung erhalten – allerdings mit der Einschränkung, dass die Kamera draußen bleiben muss. Egal, das Handy tut's auch im Notfall.

Erwartet haben wir uns einen spannenden und durchaus auch kontroversen Vortrag. Erhalten haben wir vor Allem eine Präsentation von Franz's fabelhafter Welt – frei nach der fabelhaften Welt der Amélie, die sich ebenfalls eine Phantasiewelt erschaffen und darin zurückgezogen hat.

Begonnen hat Professor Stimson mit einem Vortrag über das Thema E-Zigarette im Allgemeinen und hat dazu auch eine Präsentation vorbereitet gehabt, die wir hier (Präsentation Prof. Stimson) verlinkt haben.
Nicht kritiklos an der E-Zigarette aber eindeutig pro Dampfen argumentiert Stimson in seinem Vortrag. Unterlegt mit wissenschaftlich erarbeiteten Zahlen und Fakten.

Dazu muss auch gesagt werden, dass Professor Stimson seit Jahrzehnten bereits ein weltweit anerkannter Wissenschaftler ist, der ohne Zweifel weiß, wovon er spricht.
Umso erstaunlicher und befremdlicher war dann Dr. Pietsch's Einstieg in den Vortrag, der Stimson gleich einmal an den Kopf warf, dass er nicht wisse, wovon er redet und schlicht Unrecht hat.

Das musste einmal verdaut werden: Berufsbeamter und Parteigenosse Pietsch mit wenig tatsächlichem Wissen über die Materie, außer dem Schmarren, den er selbst verzapft, oder der noch aus Zeiten Pötschke-Langers stammt, nennt den weltweit anerkannten Spezialisten und emeritierten Professor des Imperial College of London (Das Imperial College London belegt im aktuellen QS World University Ranking den 1. Platz im Vereinigten Königreich und den 2. Platz im weltweiten Vergleich, jeweils gleichauf mit der University of Cambridge!) nichtwissend in dessen ureigenster wissenschaftlicher Heimat?

Das ist harter Tobak...

Aber es geht noch ein wenig schräger:

Pietsch zieht dann mit der gleichen Binsenweisheit vom Leder, die er schon fast vier Jahre vor sich herschiebt und die mittlerweile hundertfach widerlegt und überholt ist.

In Englisch verpackt findet ihr hier seine Präsentation: Präsentation Dr. Franz Pietsch

Ein Gewürge aus Konjunktiven (könnte, möglicherweise, etc...) trägt seine Worte an die Ohren der Zuhörer und löst dort mitunter nicht nur ein staunendes Gemurmel aus, sondern auch bei einigen StudentInnen die Frage, ob er da eigentlich weiß, dass das alles nicht schlüssig ist, was Pietsch da erzählt.
Als Beispiel sei hier genannt, Pietsch'es Anmerkung zum Dual-Using, also zum gleichzeitigen Gebrauch der herkömmlichen Zigarette und der E-Zigarette:

Er meint, dass rund 70% aller Nutzer der E-Zigarette Dual-User sind und der Gebrauch beider Varianten zugleich sogar noch viel gefährlicher ist, als das Rauchen einer normalen Tabakzigarette an sich!
Abgesehen davon, dass Pietsch hierzu natürlich keinen wissenschaftlichen Beweis antreten konnte und der tatsächliche Anteil von Dual-Usern bei rund 12% liegt, ist die Argumentationslinie warum das Nutzen beider Varianten (rauchen und dampfen) gleich mal ganz ausgeblieben.
Es ist so, weil er es sagt.

"Ich setze nur das um, was die Regierung vorgibt" .... aha, na dann....

Nun, da hat er einmal die Rechnung ohne den Wirt gemacht und der hat dann auch gleich in Form einer sehr präzisen Fragestellung und in Person von Professor Dr. Bernd Mayer reinen Tisch gemacht.
Zur Veranschaulichung durften natürlich Professor Mayers Bananen auch nicht fehlen ;-)

Prof. Dr. Bernd Mayer in Argumentation

Pietsch's Antworten waren gelinde gesagt nicht nur das Praxisbeispiel für die Kunst des Scheiterns, sondern auch ein unwiderlegbarer Beweis für dessen Unzulänglichkeiten in der Materie an sich.
Der Standardsatz, dass er ja nur das Gesetz durchsetzen würde und nicht dafür verantwortlich für dessen Wortlaut ist, ist ebenso eine Lüge (unter den Entwürfen steht Pietsch's Name....), wie auch viele der von ihm vorgebrachten Argumente gegen das Dampfen glatte Lügen sind, weil er selbst mittlerweile auch die letzten Studien zur Kenntnis bekommen hat.

Als dann Professor Stimson wieder referierte fiel Pietsch vor Allem dadurch auf, dass er immer wieder mit dem Zwischenruf „not proven!“ Fakten und Tatsachen versuchte in Abrede zu stellen.
Gerade er, der von „Könnte“, „Vielleicht“ und Ähnlichem lebt, wirft einem Wissenschaftler vor, dass dessen Aussagen falsch und nicht geprüft sind.

Jetzt nach zwei Tagen und Nächten nach dem Pietsch'en Auftritt, sollte mein Zorn schon ein wenig verraucht sein, allerdings kann ich den Drang, die nächste Frage an Dr. Franz Pietsch zu stellen nicht unterdrücken – und so stelle ich sie hier und hoffe auf Euer gnädiges Verständnis für die Wortwahl:

„Alter – einhundert Millionen Spermien – und Du hast es geschafft?!“

How ever, entgegen der Meinung des Veranstalters, der sich am Ende der Veranstaltung für die seiner Meinung nach missglückte Wahl der Diskutanten entschuldigt hat, möchte ich mich bedanken:
Besser hätte man den Unterschied zwischen einem Blender und einem Fachmann nicht präsentieren können und die Psychologie des Scheitern auch nicht besser demonstrieren können, denn das Auditorium hat Pietsch schon während des Vortrages in Frage gestellt.

In diesem Sinne: wenn das das Beste ist, was die Regierung aufzubieten hat, dann mache ich mir keine Sorgen ;-)

danke an Franz Schobesberger für die Handyfotos und Prof. Dr. Bernd Mayer für sein bestimmtes Auftreten und Zurechtrücken der Dinge.

Text: Felix Huber
Recherche: Franz Schobesberger
Bilder: Franz Schobesberger Handyfotos

Vape on!

Sonntag, 7. Mai 2017

(K)ein einfaches Gericht

… regierungstreue Rechtskosmetik? 




Keine Sorge, dieser Artikel wird nicht in die Untiefen der Bundesverfassung abtauchen und Verwirrung stiften – er soll vielmehr zum Nachdenken anregen und vielleicht ein wenig aufhellen, wo der Schatten der Regierungsarbeit hinfällt ….

Der Verfassungsgerichtshof in seiner aktuellen Besetzung - Bild © Achim Bieniek 2013

Es war einmal … so fangen die meisten Märchen und Sagen an. Ein wenig Heldentum, ein fieser übermächtiger Gegner, mystische Begebenheiten und ein Happy End – fertig ist der Gassenhauer.

In unserem Fall wäre das dann wohl: es war einmal ein Individualantrag....

Für uns Dampfer sind die Rollen da wohl auch schon vergeben, also wer die Gegner sind, wo die tragischen Helden zu finden sind und auch, wo es ein wenig mystisch, oder doch zumindest undurchsichtig von statten geht. Und das Happy End? Na ja, das kommt ja erst am Ende – und da sind wir noch lange nicht.

Der vom VFFED angestrengte Individualantrag vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das unsägliche Versandhandelsverbot im Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (kurz TNRSG) hat bei vielen Dampfern und Dampferinnen Hoffnung geweckt.
Zu recht, wie man meinen möchte – handelt es sich doch um augenscheinlich völlig willkürliche Bestimmungen, die nur dem Zweck dienen, die Steuermittel aus der Tabaksteuer am Fließen zu halten.

Da wird von Tabakprodukten gesprochen, wo nicht ein einziges Blättchen Tabak auch nur im entferntesten anstreift, oder von Gefahren, die schon längst hundertfach wissenschaftlich als völliger Unsinn widerlegt sind.
Die angeblich zum Schutz der Jugend („... die Kinder – mein Gott: DIE KINDER!“) beschlossenen Gesetzesstellen, verkommen im Lichte der objektiven Betrachtung zu einer Farce sondergleichen (Gatewayeffekt) und auch das immer wieder hervorgekramte Argument der Schädlichkeit von Nikotin und PG und die Vorsorgepflicht gegen alle möglichen und unmöglichen „könnte-vielleicht-möglicherweise-nicht auszuschließen“ Gefahren hat sich anhand der mittlerweile weltweit zu hunderten vorliegenden wissenschaftlichen Arbeiten tot gelaufen.

„A gmahte Wies'n“, wie der gelernte „Homo Austriacus“ zu sagen pflegt – mochte man meinen.

Und dann passiert etwas, mit dem niemand gerechnet hat.

Am 24. Mai 2016 wurde der Individualantrag beim VfGH eingebracht. Zu einem Zeitpunkt, als die Beschwerde wegen der Bundespräsidentenwahl 2016 ebenfalls bei Gericht anhängig war.
Rund ein Monat nach Eingabe des Individualantrags des VFFED entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die Wahl des Bundespräsidenten aufgehoben werden muss.

Da war dann für einige Monate – sogar heute noch – Feuer am Dach in der Freyung 8 – dem Sitz des VfGH.
Die Regierung war sichtlich not amused und ganz Österreich hatte auf einmal den Verfassungsgerichtshof und seine Arbeit im Kopf und täglich in den Medien vor Augen.
Die Regierung war sogar so wenig begeistert über diese Entscheidung, dass es ganz offene Kritik einzelner hochrangiger und sehr einflussreicher Politgranden an der Entscheidung des VfGH gab – die waren dann so massiv, dass der VfGH sich bemüßigt fühlte, eine Aussendung nach der anderen zu dem Thema zu tätigen.
Plötzlich fand sich der VfGH nicht nur im Fokus der Medien, sondern auch ganz unverhohlen im Interesse der Regierungsarbeit wieder.

Mag. iur. Kamen Sirakov - DER Spezialist vor dem VfGH für den VFFED

Was das alles mit dem zurückgewiesenen Individualantrag des VFFED zu tun hat?

Alles und nichts, wobei das Alles überwiegt:

In der Sache hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun. In der Entscheidungsfindung aber wohl alles.

Zu dieser Einschätzung der Entscheidungsgründe kommt man unweigerlich, wenn man sich den Verlauf der Entscheidungen ansieht, die nach der Aufhebung der BP-Wahl getroffen wurden.

Die Entscheidung, die Wahl aufzuheben, hat das politische Österreich in den Grundfesten erschüttert. Der VfGH hat das gemacht, was sich JuristInnen immer schon gewünscht haben:
Er hat als Bollwerk gedient, als Bewahrer von Grundrechten (wobei: in der Verfassung sind Grundrechte per Se nicht einmal definiert....) und als wahrlich unabhängig. Zu lange schon stand der VfGH in der unausgesprochenen Kritik, dass er zu einem großen Teil der Regierung gefällige Erkenntnisse ausfertigt.
Und für einen – zugegeben sehr kurzen – Augenblick war es so, dass wir den Eindruck hatten, dass der VfGH sich als Kritiker und Prüfer der Regierung sieht und die Regierung dazu zwingt, sich sehr genau zu überlegen, was sie erlässt und als Gesetz festsetzt.

Allerdings sieht die Realität so aus, dass der VfGH sein Pulver mit der Aufhebung der Wahl als verschossen ansieht und danach bis heute danach trachtet, der Regierung nicht mehr ans Bein zu pinkeln, geschweige denn, deren Arbeit in Frage zu stellen.
Sämtliche Entscheidungen, die nach der Aufhebung der BP-Wahl getroffen wurden und relevant für das Standing der Regierung waren, sind – wollen wir sagen: zu Gunsten der Regierung ausgefallen.

Da die Mitglieder des VfGH ihre Entscheidungsbeweggründe nicht öffentlich transparent machen müssen und der VfGH ohnehin als sakrosankt gesehen wird, müssen wir hier mit Interpretationen anhand von Indizien arbeiten, anstatt mit Fakten, die durch Wortäußerungen einzelner Mitglieder des VfGH unterlegt sind.
Das bitte ich bei den nächsten Zeilen zu beachten.

Der VfGH hat zu keinem einzigen Sachverhalt, der seitens des VFFED über Schädlichkeit und Unschädlichkeit des Dampfens aufgeführt wurde und auf keinen einzigen Vorhalt über Unsinnigkeit oder Widersprüchlichkeit des Gesetzes (TNRSG) grundsätzlich Stellung bezogen, sondern die – zum Teil vorgegebenen – Formulierungen des Gesetzgebers nahezu wortgleich argumentativ übernommen.
Teilweise liest sich der Text der Erkenntnis wie die Arbeit eines Studenten, der mit copy&paste an die Arbeit gegangen ist – keine Spur von überlegener juristischer Auseinandersetzung mit dem Thema, kein Anzeichen von objektiver Gerichtsbarkeit in einzelnen Phasen.

Im Gegenteil: es scheint ganz so, als wäre der VfGH bemüht gewesen, das Gesetz samt vorhandener Unsicherheiten (zB Jugendschutz, etc...) zum Gefallen der Regierung in Beton zu gießen und der Regierung die nächste Schlappe zu ersparen.
Denn, was wäre die Konsequenz gewesen, wenn der VfGH entscheiden hätte: zurück an der Start und besser machen?
Eine grundsätzliche und unumkehrbare Niederlage für die Regierung, die mit empfindlichen Strafen wegen Vertragsverletzungen (EU-Vertrag) bedroht gewesen wäre – verbunden mit dem Eingeständnis, dass die Regierung in diesem speziellen Fall nicht im Interesse des Bürgers entschieden hat, sondern im ureigenen Interesse der Machterhaltung und des Steuerflusses.

Prof. Dr. Bernd Mayer hat das in einem Interview für den ORF exakt auf den Punkt gebracht: es geht ums Geld und damit zwangsläufig auch um Steuerpolitik.

Prof. Dr. Bernd Mayer im Interview mit dem ORF

Der Staat verfolgt dabei ein Grundprinzip der Verfassung: das Legalitätsprinzip, wonach der Staat nur das tun darf, wozu er durch Gesetze ausdrücklich ermächtigt ist und der Bürger hingegen alles tun darf, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Und so ein „Ermächtigungsgesetz“ haben wir nun an der Backe.

Es geht und ging hier nie darum, dass dampfen tatsächlich um Größenordnungen weniger schädlich ist, als das herkömmliche Rauchen und es geht und ging auch nie darum, dass wir Bürger frei in der Entscheidung sind, was wir uns zum Genuß führen. Es ging die ganze Zeit nur darum, dass der Finanzhaushalt in der Waage bleibt – und sonst nichts.

Aber hey! So ist das eben, wir haben diese Regierung gewählt – wir wollen das so. Wir wollen nicht selbst entscheiden und auch nicht für unsere Rechte aufstehen. Solange der Teller voll ist …..

Und es stimmt: wir leben in einem fantastischen und sehr reichen Land. Weil wir eine Gesetzesdiktatur haben, die uns alles vorschreibt und reguliert und eine Exekutive, die dafür sorgt, dass wir alle auch in der Spur bleiben.
Ich würde nicht so weit gehen, um von einem Polizeistaat zu sprechen, aber wir sind schon sehr gut „abgesichert“.

In Zukunft wird es eben mehr und mehr abgefangene Sendungen aus China und den USA geben – aber auch aus allen anderen Staaten, wie uns der Zoll ja vor kurzen erst bestätigt hat.
Die Anzeigen der Shops untereinander werden zunehmen, die Dampfer darunter leiden und am Ende gibt es einen Finanzminister, der zufrieden ist, hunderttausende DampferInnen, die unzufrieden sind und ein wenig maulen (mehr aber nicht – da hat der Gesetzgeber nichts zu fürchten) und dann fristet das Dampfen ein Schattenleben, das für niemanden in de Regierung mehr bedrohlich ist.
So stellt sich Klein-Franzi aus dem Gesundheitsministerium das Leben vor …. ABER:

Österreich ist entgegen der Annahme vieler weder der Nabel der Welt, noch der Mittelpunkt, um den sich alles dreht.
Vielmehr wird uns die Welt zwingen, das Dampfen zu etablieren – überall auf der Erdkugel formiert sich professioneller Widerstand gegen die maßlose Überregulierung und die Zahl der Befürworter wird ständig mehr.

Die Entscheidung des VfGH zu dem unseligen Tabakgesetz, wo das Dampfen gleich Rauchen ist, wird dann nur mehr Makulatur sein – eine Fußnote in der Geschichte der Regierungsfreundlichen Entscheidungen – mehr nicht.

In diesem Sinne:

Vape on!

Text: Felix Huber
Bild: © Felix Huber
 

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