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Freitag, 28. April 2017

Zollinfo

Sammelbestellern geht es an den Kragen …. 




Der „zufällige“ Besuch eines langjährigen Bekannten – der beim Zoll arbeitet – beginnt mit diesem Satz:

„Du weißt ja: die Aufgabe des Zolls ist der Schutz der heimischen Wirtschaft …..“

In Anbetracht der Umstände des Zusammentreffens ein Satz, der elektrisiert. In den folgenden Minuten erzählt der Zöllner, was auf die Branche zukommt.

Beim Zoll sei man natürlich über E-Zigaretten informiert und beobachte seit geraumer Zeit ein Ansteigen von Lieferungen aus den USA und China an Privatpersonen.

Jetzt gäbe es den Auftrag, hier klar Schiff zu machen und die Gesetze durchzusetzen.



Will heißen:

Ab sofort werden Lieferungen, die von bestimmten Händlern und Herstellern aus Drittländern nach Österreich an Privatpersonen gesendet werden und Produkte aus dem Bereich des Dampfens beinhalten rigoros kontrolliert und erst einmal aus dem Verkehr gezogen.
Dann werden die Bezieher/Verbraucher angeschrieben und vorgeladen. Die Vorlage der Originalrechnung wird verlangt und dann dementsprechend gehandelt.
Produkte, die unter das Versandhandelsverbot fallen und keine Zulassung haben, werden aus dem Verkehr gezogen und vernichtet.

Sammelbestellern droht hier eine ganze Reihe von Problemen, weil von vornherein angenommen wird, dass es sich um eine gewerbliche Inverkehrbringung handelt.
Unabhängig davon, was der Sammelbesteller dann beteuert, wird die Finanzpolizei, die Gewerbeaufsichtsbehörde und die SVA in Kenntnis gesetzt.

Das wird teuer und unangenehm.

Bei Einzelbestellungen hingegen wird es keine erweiterten Strafen geben (außer, es wurden falsche Angaben gemacht, etc....).

Auf Nachfrage im Finanzministerium und beim Zoll habe ich dann diese Antwort bekommen (ich veröffentliche jetzt nur die Conclusio am Ende des Schreibens):

„Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Versandhandelsverbot für alle Staaten gilt. Es kann aus den Strafbestimmungen nicht eindeutig abgeleitet werden, dass der Bezieher (Verbraucher) zum Täter wird und bestraft werden kann, es sei jedoch erwähnt, dass gelieferte dem Verbot unterliegende Erzeugnisse im Falle eines Versandhandels auf alle Fälle eingezogen und vernichtet werden. Auf einen daraus entstehenden finanziellen Schaden bei bereits erfolgter Zahlung sollte auch vom Verbraucher Bedacht genommen werden.“
(Quelle: Mail von Zollinfo vom 26.04.2017)

Die Umsetzung läuft bereits und in den nächsten drei bis vier Monaten soll bundesweit ein einheitlicher Standard erreicht sein.

Nun, da bleibt mir nur noch zu sagen:
Leute, nehmt Abstand von Sammelbestellungen.......

Text: Felix Huber
Bild: © Felix Huber
 

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