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Sonntag, 7. Mai 2017

(K)ein einfaches Gericht

… regierungstreue Rechtskosmetik? 




Keine Sorge, dieser Artikel wird nicht in die Untiefen der Bundesverfassung abtauchen und Verwirrung stiften – er soll vielmehr zum Nachdenken anregen und vielleicht ein wenig aufhellen, wo der Schatten der Regierungsarbeit hinfällt ….

Der Verfassungsgerichtshof in seiner aktuellen Besetzung - Bild © Achim Bieniek 2013

Es war einmal … so fangen die meisten Märchen und Sagen an. Ein wenig Heldentum, ein fieser übermächtiger Gegner, mystische Begebenheiten und ein Happy End – fertig ist der Gassenhauer.

In unserem Fall wäre das dann wohl: es war einmal ein Individualantrag....

Für uns Dampfer sind die Rollen da wohl auch schon vergeben, also wer die Gegner sind, wo die tragischen Helden zu finden sind und auch, wo es ein wenig mystisch, oder doch zumindest undurchsichtig von statten geht. Und das Happy End? Na ja, das kommt ja erst am Ende – und da sind wir noch lange nicht.

Der vom VFFED angestrengte Individualantrag vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das unsägliche Versandhandelsverbot im Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (kurz TNRSG) hat bei vielen Dampfern und Dampferinnen Hoffnung geweckt.
Zu recht, wie man meinen möchte – handelt es sich doch um augenscheinlich völlig willkürliche Bestimmungen, die nur dem Zweck dienen, die Steuermittel aus der Tabaksteuer am Fließen zu halten.

Da wird von Tabakprodukten gesprochen, wo nicht ein einziges Blättchen Tabak auch nur im entferntesten anstreift, oder von Gefahren, die schon längst hundertfach wissenschaftlich als völliger Unsinn widerlegt sind.
Die angeblich zum Schutz der Jugend („... die Kinder – mein Gott: DIE KINDER!“) beschlossenen Gesetzesstellen, verkommen im Lichte der objektiven Betrachtung zu einer Farce sondergleichen (Gatewayeffekt) und auch das immer wieder hervorgekramte Argument der Schädlichkeit von Nikotin und PG und die Vorsorgepflicht gegen alle möglichen und unmöglichen „könnte-vielleicht-möglicherweise-nicht auszuschließen“ Gefahren hat sich anhand der mittlerweile weltweit zu hunderten vorliegenden wissenschaftlichen Arbeiten tot gelaufen.

„A gmahte Wies'n“, wie der gelernte „Homo Austriacus“ zu sagen pflegt – mochte man meinen.

Und dann passiert etwas, mit dem niemand gerechnet hat.

Am 24. Mai 2016 wurde der Individualantrag beim VfGH eingebracht. Zu einem Zeitpunkt, als die Beschwerde wegen der Bundespräsidentenwahl 2016 ebenfalls bei Gericht anhängig war.
Rund ein Monat nach Eingabe des Individualantrags des VFFED entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die Wahl des Bundespräsidenten aufgehoben werden muss.

Da war dann für einige Monate – sogar heute noch – Feuer am Dach in der Freyung 8 – dem Sitz des VfGH.
Die Regierung war sichtlich not amused und ganz Österreich hatte auf einmal den Verfassungsgerichtshof und seine Arbeit im Kopf und täglich in den Medien vor Augen.
Die Regierung war sogar so wenig begeistert über diese Entscheidung, dass es ganz offene Kritik einzelner hochrangiger und sehr einflussreicher Politgranden an der Entscheidung des VfGH gab – die waren dann so massiv, dass der VfGH sich bemüßigt fühlte, eine Aussendung nach der anderen zu dem Thema zu tätigen.
Plötzlich fand sich der VfGH nicht nur im Fokus der Medien, sondern auch ganz unverhohlen im Interesse der Regierungsarbeit wieder.

Mag. iur. Kamen Sirakov - DER Spezialist vor dem VfGH für den VFFED

Was das alles mit dem zurückgewiesenen Individualantrag des VFFED zu tun hat?

Alles und nichts, wobei das Alles überwiegt:

In der Sache hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun. In der Entscheidungsfindung aber wohl alles.

Zu dieser Einschätzung der Entscheidungsgründe kommt man unweigerlich, wenn man sich den Verlauf der Entscheidungen ansieht, die nach der Aufhebung der BP-Wahl getroffen wurden.

Die Entscheidung, die Wahl aufzuheben, hat das politische Österreich in den Grundfesten erschüttert. Der VfGH hat das gemacht, was sich JuristInnen immer schon gewünscht haben:
Er hat als Bollwerk gedient, als Bewahrer von Grundrechten (wobei: in der Verfassung sind Grundrechte per Se nicht einmal definiert....) und als wahrlich unabhängig. Zu lange schon stand der VfGH in der unausgesprochenen Kritik, dass er zu einem großen Teil der Regierung gefällige Erkenntnisse ausfertigt.
Und für einen – zugegeben sehr kurzen – Augenblick war es so, dass wir den Eindruck hatten, dass der VfGH sich als Kritiker und Prüfer der Regierung sieht und die Regierung dazu zwingt, sich sehr genau zu überlegen, was sie erlässt und als Gesetz festsetzt.

Allerdings sieht die Realität so aus, dass der VfGH sein Pulver mit der Aufhebung der Wahl als verschossen ansieht und danach bis heute danach trachtet, der Regierung nicht mehr ans Bein zu pinkeln, geschweige denn, deren Arbeit in Frage zu stellen.
Sämtliche Entscheidungen, die nach der Aufhebung der BP-Wahl getroffen wurden und relevant für das Standing der Regierung waren, sind – wollen wir sagen: zu Gunsten der Regierung ausgefallen.

Da die Mitglieder des VfGH ihre Entscheidungsbeweggründe nicht öffentlich transparent machen müssen und der VfGH ohnehin als sakrosankt gesehen wird, müssen wir hier mit Interpretationen anhand von Indizien arbeiten, anstatt mit Fakten, die durch Wortäußerungen einzelner Mitglieder des VfGH unterlegt sind.
Das bitte ich bei den nächsten Zeilen zu beachten.

Der VfGH hat zu keinem einzigen Sachverhalt, der seitens des VFFED über Schädlichkeit und Unschädlichkeit des Dampfens aufgeführt wurde und auf keinen einzigen Vorhalt über Unsinnigkeit oder Widersprüchlichkeit des Gesetzes (TNRSG) grundsätzlich Stellung bezogen, sondern die – zum Teil vorgegebenen – Formulierungen des Gesetzgebers nahezu wortgleich argumentativ übernommen.
Teilweise liest sich der Text der Erkenntnis wie die Arbeit eines Studenten, der mit copy&paste an die Arbeit gegangen ist – keine Spur von überlegener juristischer Auseinandersetzung mit dem Thema, kein Anzeichen von objektiver Gerichtsbarkeit in einzelnen Phasen.

Im Gegenteil: es scheint ganz so, als wäre der VfGH bemüht gewesen, das Gesetz samt vorhandener Unsicherheiten (zB Jugendschutz, etc...) zum Gefallen der Regierung in Beton zu gießen und der Regierung die nächste Schlappe zu ersparen.
Denn, was wäre die Konsequenz gewesen, wenn der VfGH entscheiden hätte: zurück an der Start und besser machen?
Eine grundsätzliche und unumkehrbare Niederlage für die Regierung, die mit empfindlichen Strafen wegen Vertragsverletzungen (EU-Vertrag) bedroht gewesen wäre – verbunden mit dem Eingeständnis, dass die Regierung in diesem speziellen Fall nicht im Interesse des Bürgers entschieden hat, sondern im ureigenen Interesse der Machterhaltung und des Steuerflusses.

Prof. Dr. Bernd Mayer hat das in einem Interview für den ORF exakt auf den Punkt gebracht: es geht ums Geld und damit zwangsläufig auch um Steuerpolitik.

Prof. Dr. Bernd Mayer im Interview mit dem ORF

Der Staat verfolgt dabei ein Grundprinzip der Verfassung: das Legalitätsprinzip, wonach der Staat nur das tun darf, wozu er durch Gesetze ausdrücklich ermächtigt ist und der Bürger hingegen alles tun darf, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Und so ein „Ermächtigungsgesetz“ haben wir nun an der Backe.

Es geht und ging hier nie darum, dass dampfen tatsächlich um Größenordnungen weniger schädlich ist, als das herkömmliche Rauchen und es geht und ging auch nie darum, dass wir Bürger frei in der Entscheidung sind, was wir uns zum Genuß führen. Es ging die ganze Zeit nur darum, dass der Finanzhaushalt in der Waage bleibt – und sonst nichts.

Aber hey! So ist das eben, wir haben diese Regierung gewählt – wir wollen das so. Wir wollen nicht selbst entscheiden und auch nicht für unsere Rechte aufstehen. Solange der Teller voll ist …..

Und es stimmt: wir leben in einem fantastischen und sehr reichen Land. Weil wir eine Gesetzesdiktatur haben, die uns alles vorschreibt und reguliert und eine Exekutive, die dafür sorgt, dass wir alle auch in der Spur bleiben.
Ich würde nicht so weit gehen, um von einem Polizeistaat zu sprechen, aber wir sind schon sehr gut „abgesichert“.

In Zukunft wird es eben mehr und mehr abgefangene Sendungen aus China und den USA geben – aber auch aus allen anderen Staaten, wie uns der Zoll ja vor kurzen erst bestätigt hat.
Die Anzeigen der Shops untereinander werden zunehmen, die Dampfer darunter leiden und am Ende gibt es einen Finanzminister, der zufrieden ist, hunderttausende DampferInnen, die unzufrieden sind und ein wenig maulen (mehr aber nicht – da hat der Gesetzgeber nichts zu fürchten) und dann fristet das Dampfen ein Schattenleben, das für niemanden in de Regierung mehr bedrohlich ist.
So stellt sich Klein-Franzi aus dem Gesundheitsministerium das Leben vor …. ABER:

Österreich ist entgegen der Annahme vieler weder der Nabel der Welt, noch der Mittelpunkt, um den sich alles dreht.
Vielmehr wird uns die Welt zwingen, das Dampfen zu etablieren – überall auf der Erdkugel formiert sich professioneller Widerstand gegen die maßlose Überregulierung und die Zahl der Befürworter wird ständig mehr.

Die Entscheidung des VfGH zu dem unseligen Tabakgesetz, wo das Dampfen gleich Rauchen ist, wird dann nur mehr Makulatur sein – eine Fußnote in der Geschichte der Regierungsfreundlichen Entscheidungen – mehr nicht.

In diesem Sinne:

Vape on!

Text: Felix Huber
Bild: © Felix Huber

Sonntag, 9. April 2017

Angstattacken bei den ANTZ in Wien

ANTZ in Aufruhr: Gerry Stimson ist am 08.Mai 2017 in Wien 



Vor wenigen Tagen ist mir eine Einladung auf den Tisch gelegt worden, die Interesse weckte:
Eine Fortbildungsveranstaltung im Seminarzentrum der Österreichischen Akademie für Psychologie in Wien, mit dem Titel: "How e-cigarettes changed the landscape".
Das Referat Suchtpsychologie gemeinsam mit der Fachsektion Gesundheitspsychologie veranstaltet einen Beitrag zur Fortbildung zu den Themen "How e-cigarettes changed the landscape of tobacco control and smoking cessation" und "E-cigarettes from the perspective of a health regulator".

Vortragende:
Prof. Gerry Stimson, Dr. Franz Pietsch

Pietsch und Stimson? Wow, ganz klar - da muss man dabei sein – das könnte episch werden....

In der Vorbereitung zu diesem Vortrag habe ich natürlich Recherchen zu den Vortragenden durchgeführt. Zu Dr. Pietsch und zu Prof. Gerry Stimson.

Dr. Pietsch wird wahrscheinlich allen Dampfern und Dampferinnen bestens bekannt sein: er ist der stellvertretende Sektionsleiter der Sektion II in Angelegenheiten der Ombudsstelle für Nichtraucherschutz, Rechts- und Fachangelegenheiten Tabak, Alkohol und substanzungebundene Süchte sowie Internationale Suchtangelegenheiten (Abteilung II/1) quasi das „Gesicht“ zur Umsetzung der TPD2 in nationales Recht.

Prof. Gerry Stimson

Zu Professor Gerry Stimson gibt es unzählige Eintragungen. Zum Beispiel wäre da seine Stellung als emeritierter Professor am Imperial College of Science, Technology and Medicine in London.
Das Imperial College London ist eine britische Universität, die 1907 gegründet wurde. Ihr Anspruch besteht in der Ausbildung und Forschung der Weltklasse in Naturwissenschaft, Ingenieurwesen, Medizin und Wirtschaftswissenschaft, insbesondere mit dem Ziel der Verknüpfung von Grundlagenforschung und Anwendungen in Industrie, Handel und Gesundheitswesen. Gemeinsam mit den Universitäten Oxford, Cambridge, London School of Economics und UCL bildet das Imperial College London die sogenannte Super-Elite-Gruppe der G-5-Universitäten in England und führt regelmäßig die Universitätsrankings an. Das Imperial College London belegt im aktuellen QS World University Ranking den 1. Platz im Vereinigten Königreich und den 2. Platz im weltweiten Vergleich, jeweils gleichauf mit der University of Cambridge.

Ein Schwergewicht der Wissenschaft also ….

Umso verwunderter war ich, als ich bei den Recherchen auch einen Beitrag auf der Seite aerzteinitiantive.at gefunden habe (die betreffende Seite habe ich natürlich gesichert).
Diese Webseite ist eine Plattform der gemeinsamen Initiative "Ärzte gegen Raucherschäden" der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP), des Instituts für Umwelthygiene der Medizinischen Universität Wien, des Instituts für Sozialmedizin der Medizinischen Universität Wien und der Österreichischen Ärztekammer mit einem breiten wissenschaftlichen Beirat aus allen betroffenen medizinischen Fachdisziplinen.

Dort finde ich dann:

(Zitat aus der Webseite ./_ Archiv_1.htm)

„Nachfüllungen für E-Zigaretten können für Kinder tödlich sein. Südafrika möchte die E-Zigarette als Komplizin der Tabakzigarette regulieren. Kalifornien warnt vor Gefahren. Geschmacksstoffe lungenschädigend.
Skrupellose Autoren wie Clive Bates, Gerry Stimson oder Bernd Mayer unterstützen die Geschäfte mit E-Zigaretten.
Neue Regeln der Europäischen Lungengesellschaft sollen der Tabakindustrie und ihren Mietmäulern einen Riegel vorschieben.“

Eigentlich sollte man hier schreiben: „don't feed the troll“, weil dieses Geschreibsel jenseits jeder Vernunft ist.
Aber Tatsache, dass im Board des Präsidiums auch Prof. Manfred Neuberger zu finden ist – ein Mitglied er Akademie der Wissenschaften und erklärter Kämpfer gegen das Rauchen an sich - lässt einen nachsichtigen Umgang mit dieser Schähschrift nicht zu.
Damit bekommt dieser regelrechte Hassbeitrag ein ganz anderes Gewicht, als wenn Gicksi Schadenfroh auf Facebook ein wenig Wut ablässt.

Gicksi Schadenfroh - Bild dient zur Aufheiterung ;-)


Überhaupt ist der ganze Beitrag auf der oben angegebenen Webseite ein Glanzstück von Verschwörungstheorien gepaart mit teilweise schon ans wahnhafte erinnernden Phantasien, die in Summe leider den darin auch enthaltenen Wahrheiten nicht zuträglich sind.
Schlimmer ist allerdings noch: wenn die Mitglieder der an sich ja vernünftigen Initiative gegen Raucherschäden das auch noch für bare Münze nehmen – alter Schwede, dann ist Feuer am Dach.
Vielleicht findet sich Professor Neuberger ja auch zu diesem Vortrag ein – wäre ja schon fast zwingend logisch nicht wahr?
Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass Professor Dr. Bernd Mayer daran teilnimmt ;-)

Seit der Bekanntgabe, dass Prof. Stimson in Wien zu Gast sein und über die Dampfe referieren wird, ist gelinde gesagt Aufregung in die sonst so beschauliche Welt der ANTZ eingekehrt.

Rundschreiben geistern durchs Internet, Mailverteiler werden angeworfen und jede Menge an Schmähschriften, gespickt mit den für ANTZ so typischen „möglicherweise“, „könnte sein“, „zu wenig Studien“, etc.... werden hektisch hin- und hergeschickt. Wohl in der Hoffnung, damit die Stimmung im Vorfeld so aufzuheizen, dass kaum Interesse am Vortrag besteht und hoffentlich niemand der Einladung Folge leisten wird.

Man hat also zur Jagd auf die Dampfer aufgerufen – wieder einmal – und das Motto ausgegeben: „Hetzt die Hunde auf ihn!“.....

Nun, ich denke wir sollten in möglichst großer Zahl an dieser Veranstaltung teilnehmen und allen Eiferern einen Denkanstoß liefern – nicht wahr?

Zu diesem Behufe hier die Anmeldeadresse zur kostenlosen Teilnahme an dem Vortrag im Mai diesen Jahres:


Leute, nehmt Euch die Zeit und meldet Euch an, kommt zu der Veranstaltung und lasst uns gemeinsam zeigen, dass wir nicht das dumme Stimmvieh sind, für das sie uns gerne halten. Lasst uns dem Vortrag folgen, Fragen stellen und in überwältigender Manier zeigen:

Wir sind DampferInnen, haben eine Stimme, eine Meinung und ein Begehr: stopp dem Regulierungswahn – das Dampfen muss gefördert werden!

In diesem Sinne:
Vape on!

Text: Felix Huber
Bild: © vapingpost.com, deviantart - Basistka
 

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