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Mittwoch, 22. März 2017

Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof – noch keine Entscheidung

Verfahrensablauf – der Weg zur Entscheidung



„Individualantrag auf Gesetzesprüfung“, so lautet der eigentliche Titel des allgemein als „Beschwerde vor dem VfGH“ bekannten Verfahrens, das in Österreich zur Umsetzung der TPD2 in nationales Recht anhängig ist.

Eingebracht am 24. Mai 2016:


Beteiligte Regierung: Bundesregierung

I. INDIVIDUALANTRAG AUF GESETZESPRÜFUNG

gemäß Artikel 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG in Verbindung mit § 62 Abs 1 VfGG

der §§ 1 Z 1b, 1c und 1l; 2a; 10d Abs. 1 Z 3 und 4 sowie Abs. 3 des Bundesgesetzes über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG),
BGBl. Nr. 431/1995, in der Fassung des Bundesgesetzes vom
20. Mai 2016, BGBl. I Nr. 22/2016

wegen Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, auf Erwerbsfreiheit und auf Unversehrtheit des Eigentums


Das wäre jetzt einmal der Antragstitel.

Jetzt haben wir den 22. März 2017 und noch keine Entscheidung, die auch veröffentlicht worden wäre.
In einer Aussendung vom 23. Februar 2017 hat der Verfassungsgerichtshof bekannt gegeben, dass er in seiner ersten Session des laufenden Jahres (beginnend mit 23. Februar 2017  und voraussichtlich endend mit 18. März 2017) unter anderem auch über diesen Individualantrag entscheiden wird.

Nachdem nun die meisten Punkte der Presseaussendung bereits entschieden und auch veröffentlicht  wurden, fragt sich die Gemeinschaft der DampferInnen und HändlerInnen in Österreich, warum noch keine Entscheidung über den Individualantrag gegen das Versandhandelsverbot veröffentlicht wurde.

Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofes

Dazu sehen wir uns kurz den Verfahrenslauf vor dem VfGH an:

Am Beginn jedes verfassungsrechtlichen Verfahrens steht einmal ein einleitender Schriftsatz – in diesem Fall der oben beschriebene Individualantrag.
So ein Antrag wird vom Präsidenten des VfGH einem ständigen Referenten zur Vorbereitung zugewiesen.
Dann werden die Prozessvoraussetzungen geprüft. Kurz gesagt: ob der Schriftsatz (Antrag) den Erfordernissen entspricht, nicht offensichtlich aussichtslos auf Klärung oder Erfolg ist, die Zuständigkeit überhaupt gegeben ist, ….. kurz gesagt: ob der Antrag zum Beispiel überhaupt zulässig ist.
Das ist in den meisten Fällen die größte Hürde, die es zu meistern gilt.
Wenn hier schon schwere Fehler gemacht werden (zum Beispiel bei den Formerfordernissen, etc...), dann ist das für das weitere Verfahren – nun sagen wir: ungünstig, bzw. schon zum Scheitern verurteilt und der Antrag wird nicht zugelassen.

Diese Hürde wurde in unserem Fall nicht nur genommen, sondern in einer sehr kurzen Zeitspanne auch bereits eine Stellungnahme der Regierung eingefordert.

Der Referent / die Referentin holt nun alle erforderlichen Informationen zum Fall ein, lässt sich die Akten vorlegen veranlasst für die Klärung weitere erforderliche Schritte (Verlangen von Stellungnahmen, etc...) und anschließend wird dann unter Bedachtnahme auf die vorliegende Judikatur und Literatur ein Erledigunsgentwurf ausgeabreitet, der allen Mitgliedern des VfGH mitsamt den wesentlichen Akten übermittelt wird.

In der Verhandlung selbst trägt der Referent den Sachverhalt, die Rechtslage und die Standpunkte der Parteien vor.
In einer öffentlichen Verhandlung kommen dann auch noch die Parteien zu Wort. Dann stellen die Richter unter Umständen noch Fragen zum Gegenstand und der Präsident schließt die Verhandlung mit der Bekanntgabe, ob die Entscheidung verkündet, oder ob sie schriftlich ergehen wird.


Die Krux an diesem Verfahren ist, dass die Referenten und Mitglieder des VfGH, sowie die Richterschaft an sich über ein Gesetz entscheiden müssen und daher auch alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Auswirkungen zu beraten und zu entscheiden haben.

Die Beratung ist nicht öffentlich und Entscheidungen von großer Tragweite werden häufig mündlich verkündet (zB mittels einer Pressekonferenz).

Entstehen bei den Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern im Zuge der Beratung eines Falles Zweifel über die Gültigkeit oder die Auslegung von – für die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes maßgeblichen – Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union, ist der Verfassungsgerichtshof wie jedes letztinstanzliche Gericht verpflichtet, entsprechende Fragen zur Klärung an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu stellen (Vorlagebeschluss). In der Praxis ist dies jedoch nur selten der Fall. So eine Vorabentscheidungsvorlage war zum Beispiel bei der Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung um Jahre 2012 der Fall.

der EuGH

In unserem Fall könnte es durchaus so sein, dass hier der EuGH angerufen wird, da es sich letztlich um eine EU-Richtlinie handelt, deren Umsetzung in Österreich Auswirkungen auf den gesamten EU-Raum hat: das Versandhandelsverbot.

Wenn das so wäre, dass hier der EuGH angerufen wird, dann wird das Verfahren wohl noch längere Zeit nicht entschieden sein.
Wie sich das dann auf das Frist-Datum 20. Mai 2017 auswirkt und ob es eine Entscheidung zur Wahrung des Gesetzes gibt, das kann im Moment niemand seriös beantworten.

Sollte es nicht zum EuGH gehen, dann wird in den nächsten Tagen mit einer Veröffentlichung der Entscheidung zu rechnen sein.

Wie die aussieht kann zum jetzigen Zeitpunkt auch niemand seriös behaupten.
Möglich ist alles.

Was passiert, wenn der VfGH nun entscheidet, dass die Umsetzung der TPD2 in nationales Recht (Tabakgesetz) nicht verfassungskonform ist?

Die Möglichkeiten sind unter anderem, dass das Gesetz zur Gänze, zum Teil oder nicht aufgehoben wird, einzelne Gesetzesstellen mit einem Auftrag an den Gesetzgeber zur „Reparatur“ versieht.

Wenn ein Gesetz aufgehoben wird, dürfen die Gerichte und Verwaltungsbehörden dieses nicht mehr anwenden. Die Aufhebung tritt meistens mit dem Tag der Kundmachung in Kraft. Der VfGH kann eine Frist setzen, bis wann es eine Neuregelung geben muss.

Konstruieren wir folgenden Fall:
Der VfGH entscheidet, dass dem Individualantrag gegen das Versandhandelsverbot statt gegeben wird und entscheidet die Aufhebung dieser Passage.
Der Gesetzgeber kann nun eine Neuregelung für diese Passage treffen, oder einfach nichts tun und die Aufhebung belassen.
In jedem Fall wäre das Versandhandelsverbot erst einmal ersatzlos vom Tisch. (Ausgenommen die Möglichkeit, eine ähnliche Verordnung über das Gesundheitsministerium zu erlassen...).

Wir konstruieren weiter:
Bei der Sichtung des Gesetzes kommen dem VfGH auch noch Bedenken, wegen der quasi-Gleichstellung zwischen Tabakzigarette und Dampfgerät und er erinnert an die bereits im Jahre 2015 getroffen Entscheidung gegen die Ausweitung des Tabakmonopols.
Der VfGH entscheidet nun, dass weite Teile des neuen Tabakgesetzes gegen bereits ergangene Entscheidungen des VfGH verstoßen und hebt diese auch auf.

Dann Freunde, dann ist Feuer am Dach des Gesundheitsministeriums.

Aber auch in diesem Fall – so wie in jedem anderen Fall zu dieser Sache, kann man unmöglich eine seriöse Prognose abgeben, was passiert, was kommt und was nicht.

Was uns bleibt ist: warten.

Dieser Beitrag soll auch auch nur aufzeigen, wie umfangreich der Weg so einer Beschwerde, so eines Individualantrages ist und warum es hier keine auch nur annähernd seriösen Prognosen zu Terminen oder gar zu Entscheidungstexten geben kann.

In diesem Sinne:
Vape on!

Text: Felix, Parlament, VfGH
Bilder: Felix, ©VfGH/Achim Bieniek

Samstag, 4. März 2017

eine standarditisierte Mitteilungsblase

Kaffeesatzlesen war gestern: es lebe die Urinsteinnachschau!


Vorab möchte ich meine Vorschläge zur Nominierung des Satirepreises „das Goldene Brett vorm Kopf“ bekannt geben:
Günther Brandstetter vom „renommierten“ Standard und der Urologe Shahrokh F. Shariat für deren gemeinschaftlich erarbeiteten Satirebeitrag zum Thema: E-Zigaretten: „Es droht eine neue Gesundheitskrise“.



Die präzise Aufarbeitung des Beitrags im Standard spare ich mir – das hat vapoon in seinem Blog („Wenn manchen nix mehr peinlich is“) schon ausführlich übernommen. (Sehr gut geschrieben!)

An dieser Stelle warne ich eindringlich vor einer neuen Intelligenzkrise!

Aber ein paar Anmerkungen zu diesem grandiosem Beispiel von Schmähschrift im Standard kann ich mir nicht ersparen....

Natürlich sticht zuerst einmal der Experte ins Auge. Ein Urologe als Experte für E-Zigaretten? (oder Niktion, Liquids, Aromen, etc.....)
Urologe Shahrokh F. Shariat hat ja – wie er selbst in seinem Blog im Standard (Ah, da her weht der Wind...) ausführlich schreibt jede Menge Erfahrung im Bereich der Urologie gesammelt – aber sonst sieht's da schwach aus. Einen wissenschaftlichen Beitrag zum Thema Nikotin, oder Sucht, oder Krebs durch Rauchen – diesen wissenschaftlichen Beitrag habe ich auch nach langem Suchen nicht gefunden.
Dass der Standard nun seinen hauseigenen Blog-Urologen als Experten heranzieht, das ist nur mehr peinlich und zeigt eigentlich, dass sich die wirklichen Experten da nicht mehr so raushängen möchten. Seit das britische Krebsforschungszentrum seine Studie veröffentlicht hat und klar ausformuliert hat, dass keine besondere Krebsgefahr durch E-Zigaretten festgestellt worden sei, seitdem ist es ruhig geworden im Bashingwald der ansonsten immer wieder im Rampenlicht stehenden Neubergers und Co.



Also haben wir einmal einen Urologen, der über Nikotinsucht fachsimpelt und auch gleich festgestellt haben will, dass bestimmte Anteile an kanzerogenen Stoffen im Urin von E-Zigaretten-Rauchern zu finden seien.
Ohne darauf hinzuweisen, ob und dass die Probanden auch essen, trinken, geraucht haben, etc.....
Sehr – sehr seriös und so aussagekräftig.....

Und es macht dem Urologen Sorgen, dass es eine zunehmende Verbreitung der E-Zigaretten bei Jugendlichen gibt! Mein Gott, die armen Kinder!



Um sage und schreibe 900 Prozent hat der Konsum von Liquids unter Jugendlichen zugenommen! In den USA wohlgemerkt und vor allem mit harmlos anmutenden Aromen die nach Gummibärli, Kaugummi, etc.... schmecken.

Was für eine unglaublich schreckliche Nachricht......

Aber: wertlos. Was sind 900 Prozent? Dampfen jetzt neun Jugendliche statt einem unter hundert? Was ist per Definition ein Jugendlicher? Ab 18? Ab 12? Bis 16?
Und viel wichtiger: wie viele rauchen?

In einem Punkt hat der Urologe auch ein wenig falsch gelegen – aber das sei ihm verziehen, denn spätestens nach der Nachschau, was ein Urologe ist, wissen wir, dass er jedenfalls kein Experte für das vorliegende Thema ist – nämlich, bei der Behauptung, dass wir nicht wissen würden, wie hoch das Gesundheitsrisiko bei der E-Zigarette ist.....
Er mag es vielleicht nicht wissen – er ist ja auch kein Experte – aber mehrere Millionen DampferInnen haben eine Menge Ahnung davon und viele echte Experten sogar eine sehr genaue Vorstellung.

Mehr wird es da übrigens auch nicht geben.

Wie vapoon schon geschrieben hat, ist der vorliegende Artikel des Standards eigentlich an Schwachsinnigkeiten kaum noch zu überbieten.
So viele Fehler und Ungenauigkeiten lassen eigentlich nur einen Schluss zu:

Dem Redakteur und Fotokünstler (eigene Beschreibung des Brandstetter) und dem Standardblogger und Urologen war schlicht langweilig am Nachmittag.
Aus dieser Langweiligkeit heraus ist dann das Geschreibsel entstanden, das in ausgedruckter Form sicher in der einen oder anderen Form zu Reinigungszwecken herhalten könnte, aber sonst zu nichts taugt.

Warum ist das so....... warum schreiben Schreiberlinge aus der fünften Reihe so einen Schmarren in einer an sich eigentlich ganz passablen Zeitung (wenn man die starke politisch-ideologische Ausrichtung verträgt)?

Einen vernünftige und leicht verständliche Erklärung dazu gibt es nicht. In Wahrheit liegt hier wahrscheinlich ein der Blattlinie vorauseilender Gehorsam vor, der gepaart mit ein wenig Selbstdarstellungsfantasien zu beachtlichem Intelligenzdünnschiss führt.

Und genauso werden wir damit umgehen: wir wischen den Dreck einfach weg und gut ist's.


Ja, echt jetzt:
Der Fotokünstler und der Urinsteinleser machen es vermutlich genauso: was interessiert mich mein Geschreibsel von gestern.

PS: Ein Leser des Online-Standards mit dem klingendem Nickname "B_Mayer" hat einen guten Kommentar unterhalb des Artikels dazu geschrieben ;-)

In diesem Sinne:
Vape on!

Text: Felix Huber
Bilder: Felix Huber, Retrocomics

Donnerstag, 5. Januar 2017

80 Millionen Jahre dampfen

dampfen ist nicht gesund … na und?




Und täglich grüßt das Murmeltier war Anfang der 1990er Jahre eine recht beliebte Filmkomödie mit Bill Murray, der einen arroganten und zynischen Wettermoderator spielte, der in einer Art Zeitschleife festsitzt – bis er quasi geläutert wieder normal weiterleben darf.

Den täglichen Gruß des Murmeltieres kennen wir Dampfer ja auch: in regelmäßigen Abständen bekommen wir durch den Boulevard mitgeteilt, dass das Dampfen nicht gesund ist. Womöglich sogar gesundheitsschädlich und manches Mal legt der eine oder andere „Experte“ noch eines drauf und posaunt sein eigens Mantra in die Welt – das Dampfen sei womöglich sogar noch schädlicher als das Rauchen.
... sei, womöglich, konnte sein ....

In vielen Artikeln und Blogbeiträgen innerhalb der Community der Dampfer und Dampferinnen wird dann auch zeitnahe diesen Pamphleten (aggressiven Schmähschriften gegen das Dampfen) entgegen getreten. Gut so, denn gerade Neueinsteiger werden durch die sehr einseitige Berichterstattung manches Mal verunsichert und fragen sich, ob es eine gute Entscheidung war, vom Tabakzigarettenrauchen auf das Dampfen umzusteigen.

Eines der Totschlagargumente der Gegner des Dampfens ist, dass sie laut hinausposaunen: dampfen ist nicht gesund!

Und damit haben sie natürlich recht.
Es ist ja auch keine Medizin, die eine Krankheit heilen soll.

Dampfen macht Spaß - es muss nicht gesund sein ;-)

Genauso wie Nutella keine Medizin ist und von Focus vor kurzen erst verrissen wurde. Da stand zu lesen: „Experten schlagen Alarm!“ und: „Warum Nutella sogar giftig sein könnte...“
Im Artikel finden sich dann Worte wie: „angeblich, sein könnte, möglicherweise, etc....
und das kommt uns Dampfern dann schon wieder sehr bekannt vor – das kennen wir aus den unterschiedlichsten Argumentationslinien der Dampfgegner – der A.N.T.Z..
Keine Fakten, aber jede Menge Konjunktive. Kein Beweis, aber jede Menge Hirngespinste.

Im Titel habe ich geschrieben: „80 Millionen Jahre dampfen“. Damit meine ich ein interessantes Zahlenspiel, das ein wenig Aufschluss gibt über die Gefährlichkeit des Dampfens.
Die Annahme ist die, dass es zur Zeit etwa 40 Millionen DampferInnen geben soll (die Zahlen sind leider nicht empirisch belegt, sondern nur Schätzungen und variieren je nach Standpunkt des Betrachters – während die einen sagen, es sind mehr als 50 Millionen, sagen andere wieder, dass es sich „nur“ um 30 Millionen handelt, etc...).
Wenn wir davon ausgehen, dass jeder dieser DampferInnen nun schon seit zwei Jahren dampft, dann kommen wir auf die besagten 80 Millionen Dampferjahre. Polemisch? Kumuliert gilt nicht? Zahlentrickserei?
Nun, mitnichten: diese Zahl an Jahren ist die Zeit, die Dampfer damit verbracht haben, sich dem Genuss der Dampferei hinzugeben.
Und in dieser Zeit hat es keinen einzigen nachgewiesenen Fall von Erkrankungen durch das Dampfen gegeben.

Woher ich das weiß? Das ist eigentlich ganz einfach: hätte es einen nachgewiesenen Fall von Erkrankungen durch das Dampfen gegeben, dann wäre dieser eine Fall (oder eben mehrere Fälle, wenn es die geben würde) quer durch alle Medien getrieben worden. Immer und immer wieder, bis es auch in der kleinsten Gazette und im letzten Dorf jeder gewusst hätte.
Wir hätten am dieser einen Nachricht gar nicht vorbeilesen können, so intensiv wäre dieser „Beweis“ für die Gefährlichkeit des Dampfens durch die Medien getrieben worden.

Aber dem ist eben nicht so. Es gibt diesen Beweis – und die Nachricht dazu - schlicht nicht – es gibt keinen Nachweis dafür, dass durch das Dampfen eine Krankheit ausgelöst, oder eine bereits bestehende Erkrankung auch „nur“ schlimmer geworden wäre.

Und gerade weil das eben so ist, bewegen sich die Gegner des Dampfens auf der Ebene der „könnte-vielleicht-möglicherweise“ Kaffeesudleserei und ergehen sich in allerlei fantastischen und dennoch frei erfundenen Schreckensszenarien. Da spreche ich die gerade laufende „Diskussion“ um  Feinstaub und Kleinstpartikel entgegen der Tatsache, dass es beim Dampfen fast ausschließlich um Flüssigkeiten geht, die verdampft werden, noch gar nicht an.

Dampfen ist nicht gesund – das ist uns allen klar. Ebenso, dass man im Wasser ertrinken kann, dass reiner Sauerstoff unter bestimmten Voraussetzungen tödlich sein kann und Nutella eben auch nicht gesund ist.

Nur, was bedeutet das eigentlich?

In der Wunschwelt der totalen Abstinenz – wie es einige Politiker tatsächlich fordern – ist alles, was nicht gesund ist, zu verbieten. Punkt.
In der Realität ist das schlicht Unfug und Dummheit.

Dass die lautesten Rufer nach dem Verbot des Dampfens diejenigen sind, die durch und von einem der großen Pharmariesen gesponsert werden verwundert da auch nicht, denn die Pharmaindustrie verdient nun mal so richtig Kohle mit uns, wenn wir krank sind – und nicht, wenn wir gesund wären.
Die Politiker sind da oft nur willfährige Boten einer falschen Botschaft und die Medien sind mit Verlaub gesagt kein bisschen daran interessiert gegen die eigene Tasche zu schreiben.

Mein in Butterschmalz herausgebackenes Schnitzerl zu Mittag ist nicht gesund – die Tafel Schokolade, die ich mir jetzt gerade reinziehe auch nicht und mein Auto bläst jede Menge Schadstoffe in die Luft.
Die Energie, die ich jetzt gerade verbrauche um diesen Beitrag zu schreiben kommt zu einem großen Teil aus nicht erneuerbarer Energie und die Kleidung, die ich trage, wurde mit Chemikalien behandelt, die zu einem Teil sehr schlecht abgebaut werden können.
Das Aroma in meinem Liquid habe ich zu Weihnachten in Form von Vanillekipferl gegessen – also gleich zweimal nicht gesund und der Akku in meinem Handy könnte explodieren.....

Hey! Das ganze Leben scheint nicht gesund zu sein! Ich atme Formaldehyd aus! Mein ganzer Stoffwechsel strotzt nur so sogenannten Zwischenprodukten, die ich beim Ausatmen an die Umwelt  rauswerfe! Ich bin nicht gesund!

Ich bin den ganzen Tag über einer konstanten Strahlenbelastung ausgesetzt und manches Mal gehe ich auch an den Strand und bade mich im völlig ungesunden Sonnenlicht!
Ich arbeite bis zu 14 Stunden jeden Tag und das in schlechter Haltung, die nicht gesund ist, in einem Raum voller Menschen, die alle und ständig dieses krebserregende Formaldehyd ausatmen und …..

Ich bin völlig verzweifelt, denn mein ganzes Leben besteht offenbar nur aus einer Aneinanderreihung von nicht gesunden Vorgängen.
Und dann dampfe ich auch noch – was für ein Wahnsinn.

Genug davon!
Ab sofort lebe ich nur mehr gesund.

Ha – was für ein Witz.

Lassen wir einmal die Sau im Dorf und betrachten wir das, was wir wissen und wie wir damit umgehen könnten.
Das ganze Leben ist kein gesunder Prozess – nach der Definition der „Vollzeitabstinenzler“. Tatsache ist, dass ich nicht mehr rauche und mir durch das Dampfen 95% weniger Schaden zufüge als beim Rauchen.

Das reicht mir ;-)

Und wenn mich jemand fragt, ob das denn nicht schädlich ist, was ich da mache, dann sage ich: hey, das ist ein tolles Thema! Lass und das bei einem guten Schnitzerl und einem Bier beim Wirt diskutieren. Ich hol Dich auch gerne mit meinem Auto ab, damit wir dann in der warmen Stube, die mit nicht erneuerbarer Energie beheizt wird über den Geschmack von Soja-Lecithin in Nutella sprechen können.

Und überhaupt, wenn der Himmel brennt, die Aliens wieder einmal landen - who cares? Ich nehm' einen Zug aus meiner Dampfe und scher' mich nicht drum ;-)


Just my 2 cent ;-)

In diesem Sinne: Vape on!

Text: Felix Huber
Bilder: Felix Huber, Thomas Baburek
 

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