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Donnerstag, 7. Dezember 2017

Sonderregelung für Shishalokale

Der Boulevard: schneller als Regierungsverhandler?


Österreich hat gewählt – das ist mittlerweile ja schon wieder ein alter Hut – und dieses Mal mit einem Ergebnis, das nicht nur die GRÜNEN schmerzt, sondern auch die SPÖ auf die Bank geschickt hat. Wenn, ja wenn es zwischen den beiden nunmehrigen Regierungsverhandlungspartnern ÖVP (pardon: Liste Kurz) und der FPÖ zu einer Übereinkunft kommt.

Und da sind wir dann auch schon in der Gegenwart angekommen:

Obwohl nichts wirklich wichtiges von den Verhandlungsthemen ungewollt nach außen dringt, bringen der Boulevard fast schon täglich die nächste Meldung zu den Verhandlungen.
In den meisten Fällen liegt der Boulevard mit seinen „vorausblickenden Exklusivmeldungen“ zu einzelnen Themenbereichen unglaublich weit daneben – so weit, dass man als LeserIn den Eindruck bekommt, da schreibt eine Zirkuswahrsagerin ihren Senf und nicht ein/e gestandene/r RedakteurIn, die auch wirklich was zu berichten hat.
Die wichtigen Themen werden hinter verschlossenen Türen - weit abseits der Medien geführt.
Und weil das so ist, hat es das Thema „Rauchverbot“ bis in die Schlagzeilen geschafft.
Ganz so, als würde das Geschick und die Zukunft der Republik davon abhängen.

Was für ein Schmarren.

Und weil eben niemand so richtig weiß, was in der Steuerungsgruppe der Regierungsverhandlung nun tatsächlich besprochen und ausverhandelt wird (zumindest so lange nicht, bis es die regelmäßigen Pressekonferenzen gibt) – auch nicht die Sozialpartner, Gewerkschaften und schon gar nicht die übrigen Parteien – nimmt das Thema Rauchverbot eine höllische Fahrt auf.

Das geht so weit, dass die Gewerkschaft (genauer der ÖGB) eine Presseaussendung über die APA raus schickt, in der eine Sonderregelung des mit Mai 2018 in Kraft tretenden generellen Rauchverbots für Shisha-Lokale gefordert wird.

Noch nicht mal am Verhandlungstisch - schon in den Medien ....

Die wichtigste Nachrichtensendung – die Zeit im Bild – widmet dem Thema dann auch gleich mal vier Sendungsbeiträge und im Boulevard kommt man tagelang nicht an dem Thema vorbei: Schlagzeile!

Aber was ist da wirklich dran?
Tatsache ist, dass bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrages das Thema Rauchverbot nur in den Medien diskutiert wurde – in der Steuergruppe wird es dagegen erst Thema werden.
Wie dann dort entscheiden wird und ob es eine „Sonderregelung“ für Shishalokale geben wird – das ist alles (noch) Kaffeesudleserei.
Nur am Rande ist darüber geredet worden – ohne jedoch irgendeiner Substanz.

Was ist nun, wenn es – falls das Rauchverbot bleibt (und das ist ja nun einmal Stand der Dinge zum jetzigen Zeitpunkt) – zu einer Sonderregelung für Shishalokale kommt?
Nun, dann ist die Tür ganz weit offen für eine Sonderregelung für das Dampfen.


Wie so etwas aussehen könnte, das hat Thomas Baburek vom VFFED schon vor Monaten im Parlament deponiert und wird darüber in der Premierensendung von Dampf im Bild TV am 17.12.2017 sprechen.

Stay tuned!

Vape on!


Text: Felix Huber
Bilder: ORF Wien, reporter.co.at, Dampf im Bild TV

Sonntag, 25. September 2016

Dampfer im Parlament

Antrag abgelehnt – es lebe der nächste Antrag!


Mittwoch, 21. September 2016 im Parlament:

Es ist der erste reguläre Plenartag des Nationalrates und es stehen eine Menge Punkte auf der Tagesordnung, die die Republik bewegen.

Der letzte Tagesordnungspunkt (TO3) ist für uns Dampfer von besonderem Interesse.
Es geht um die Petition 65, die am 17.02.2016 von Thomas Baburek (Präsident des VFFED) eingebracht wurde.

Titel und Inhalt der Petition ist:

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend Abänderung des Entwurfs zur Änderung des Tabakgesetzes.


Diese Petition nahm bis dahin schon einen interessanten Verlauf:

  • Am 25.02.2016 wurde sie als in den Petitionsausschuss eingegangen vermerkt.
  • Am 02.03.2016 wurde die Petition in der 11. Sitzung des Petitionsausschusses behandelt und jeweils vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, sowie vom Bundesministerium für Gesundheit eine Stellungnahme verlangt.
Das Verlangen des Ausschusses an das Finanzministerium zu einer Stellungnahme wurde von den Regierungsparteien abgelehnt....

  • Die Stellungnahme vom Wirtschaftsministerium (dem Vizekanzler Mitterlehner vorsteht) kam dann auch relativ rasch, nämlich am 05. April 2016:
Zuständigkeitshalber wird auf die Stellungnahme des Gesundheitsministerium verwiesen, die zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht vorlag.

  • Am 13. April wurde im Gesundheitsausschuss die (eigentlich von der Petition beschwerte und betroffene) des Parlaments das neue Tabakgesetz beschlossen und zur Vorlage im Nationalrat abgesegnet.
  • Zwei Tage später kam dann - gerade noch in der Frist für eine Beantwortung zur Stellungnahme betreffend des Verlangens des Petitionsausschusses - die Stellungnahme des Gesundheitsministeriums an den Petitionsausschuss:

„Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 2. März 2016, Zl. 65/PET-NR/2016, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition Folgendes mit:

Die Petition ist im Hinblick auf die Beschlussfassung des Gesundheitsausschusses am 13. April 2016 obsolet.“

Man hat sich hier also zwar durchaus legal aber dennoch sehr unfein um eine Stellungnahme zu den Vorhaltungen der Petition einfach gesagt gedrückt.

Zwei Fraktionen im Petitionsausschuss gaben sich damit aber nicht zufrieden und luden Baburek zu einer Anhörung im Ausschuss ein.
Diese Anhörung fand dann am 30. Juni 2016 statt und war eigentlich ein unglaublicher Erfolg, weil bis auf die einzementierte SPÖ alle Fraktionen mehr oder weniger geschlossen dafür waren, dass die Petition Erfolg haben muss.

Das muss man sich jetzt auf der Zunge zergehen lassen:

Im Petitionsausschuss waren NEOS, FPÖ, GRÜNE, Team Stronach und Teile der ÖVP dafür, dass unser Anliegen noch einmal im Nationalrat behandelt wird und die dazu nötigen Entschliessungsanträge eingebracht werden.

Thomas Baburek bei der Anhörung im Petitionsausschuss


Die nächsten drei Monate bis zum 21. September wurden dann auch alle Fraktionen im Parlament immer wieder mit den neuesten Fakten zum Dampfen versorgt, alle (!) Abgeordneten regelmäßig mit Mails und Anschreiben auf den letzten Stand der Dinge gebracht, eine Vielzahl an Presseaussendungen ausgesendet, eine Reihe von Sitzungen mit der Leitung der Wirtschaftskammer im Beisein von Vertretern des Gesundheits- und des Finanzministeriums abgehalten, und noch vieles mehr getan, um den Boden für diese eine Plenarsitzung aufzubereiten.

Sogar der ORF brachte eine eigentlich sehr ausgewogene Berichterstattung darüber.

Zeitgleich klagt der VFFED gegen die tatsächlich irrsinnige Überregulierung des neuen Gesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof.

Uns war die ganze Zeit über aber auch klar, dass unser Anliegen zu einer Zerreißprobe für die regierenden Parteien werden könnte und die Chancen für eine tatsächliche Änderung des umstrittenen Gesetzes maximal theoretisch vorhanden waren:
zu viele andere, die Regierung belastenden, Entscheidungen waren und sind zu fällen, wo jede der Koalitionsparteien ein Stück nachgeben muss.
Wenn jetzt zum Beispiel die ÖVP alleine auf unsere Linie eingeschwungen wäre, dann wäre schlicht der Koalitionsvertrag geplatzt.

Trotzdem haben wir versucht, das Maximum herauszuholen:

Stefan Wölflinger vom ÖDC hat nach Bekanntwerden der Tagesordnung dafür gesorgt, dass möglichst viele Dampfer zur Verlesung und Abstimmung ins Parlament kommen.




Thomas Baburek hat die in den letzten Monaten entstanden politischen Kontakte aufgescheucht und eingestimmt und gemeinsam haben die beiden im Vorfeld der Abstimmung Informationsflyer und Informationsblätter (zB die Studie der Public Health) in die jeweiligen Klubs der Parlamentsparteien gebracht – und das begleitet von Fotografen und Presseleuten.










"A Billion Lives" im Plenum!

Der ÖDC hat dann noch einmal alle (!) Abgeordneten per Mail über die anstehende Abstimmung und Verlesung informiert und Entscheidungshilfen mitgesendet.
52 Abgeordnete haben das Mail auch tatsächlich geöffnet.

Die Verlesung, die Einbringung des Entschliessungsantrages, das Gesetz neuerlich zu überarbeiten und schließlich die Abstimmung darüber waren also von unserer Seite bestens vorbereitet worden.

Was dann tatsächlich folgte, war für viele eine Farce, eine Beleidigung und ein Schlag ins Gesicht.

Für uns allerdings nicht unbedingt ein völliges Desaster:

Die Medien sind aufmerksam geworden, der Antrag wurde – obwohl abgelehnt – NICHT beeinsprucht und damit im stenografischen Protokoll in Stein gemeißelt und die Dampfer haben selbst miterlebt, dass die vielen Versprechungen diverser Parteigänger und angeblicher "Insider" nichts wert sind und dass einige Parteien in diesem Land es schaffen, auch im Liegen noch umzufallen.

Damit sind Fronten geklärt und Tatsachen geschaffen worden (es gilt seit dem 21.09.2016 als unwidersprochen protokolliert, dass das Dampfen nicht als gesundheitsschädlich anzusehen ist!), die in Hinkunft widerlegt werden müssen (!) und im Hinblick auf kommende Abänderungsanträge sind eine Menge an Hürden beseitigt worden.

Der Parlamentarismus in Österreich genießt einige Eigenheiten, die – wenn man sie kennt – durchaus von Vorteil sein können.

Zum Beispiel steht das Gesundheitsministerium vor dem Problem, dass bis zum heutigen Tag keine einzige vom Gesetz verlangte Regelung umgesetzt werden kann.
Es fehlt an allem: am Know-How, an den Einrichtungen, an den Strukturen und Vorschreibungen.
Das führt dazu, dass in absehbarer Zeit neue Anträge vom Ministerium im Parlament eingebracht werden müssen. Anträge, die verlesen, diskutiert und beschlossen werden sollen, um zum Beispiel eine Frist zu verlängern, etc....

Oder Anträge, die nicht durch die Verordnungsermächtigung gedeckt sind.

Das gibt dann wieder die Gelegenheit, mit eben jenen unwidersprochenen Fakten, die am Mittwoch protokolliert worden sind dagegen zu arbeiten, ohne langwierige Prozesse der Meinungsbildung in Anspruch nehmen zu müssen.

Mühsam?

Yep.

Aber wir haben schlicht keine anderen Instrumentarien (außer dem Gerichtsweg) zur Verfügung.

An dieser Stelle möchten wir uns beim ÖDC und beim VFFED ganz herzlich bedanken. Insbesondere bei Stefan Wölflinger und Thomas Baburek.

Vape on!


Text: Felix Huber
Bilder: Felix Huber, Franz Schobesberger



Dienstag, 3. Mai 2016

legal-illegal-mirdochwurst

'Vogel Strauss'-Denken v. 2.0



Es war einmal …. so fangen wunderbare Märchen an, die von Helden mit strahlender Rüstung auf weißen Pferden erzählen, die den Drachen erschlagen haben und das Volk so ganz nebenbei mal eben retten.

So fangen aber auch Geschichten über kollektives Multiorganversagen an, in der hunderte Arbeitsplätze vernichtet und abertausenden tabakzigarettenabhängigen Menschen ein niederschwelliger Zugang zu einer weitaus weniger schädlichen Angewohnheit, zu einem Genussmittel, dass um 95% weniger schädlich ist als das Rauchen einer Tabakzigarette, verwehrt wird.

So ein Multiorganversagen erleben wir gerade: das neue Tabakgesetz wurde im Nationalrat beschlossen und liegt gerade jetzt, wo dieser Beitrag geschrieben wird, im Bundesrat zur endgültigen Beschlussfassung vor.

Das neue Tabakgesetz, das uns Dampfern und den Händlern und Herstellern das Leben nicht nur schwer macht, sondern in vielen Fällen sogar unmöglich macht.


Ministerin Oberhauser anlässlich der Beschlussfassung des neuen Tabakgesetzes im Nationalrat
fanatisch und uninformiert - das sind die Gegner des Dampfens imParlament

Und trotzdem gibt es noch immer den Einen oder Anderen Händler, der meint, das sei ja gar nicht so schlimm.
Im Gegenteil, es sei ja egal, ob nun Liquid in 10 ml Fläschchen verkauft wird, oder in anderen Gebinden: die Kunden würden ja sowieso alles kaufen und auch die sechsmonatige Wartefrist – pah! Die ist auch kein Problem, denn dann gibt’s halt in sechs Monaten was Neues – na und?

Ich habe da in den letzten Tagen einiges an Trotzreaktionen und Verharmlosungen gehört, die ich grundsätzlich einmal in die Kategorie „reden vor denken“ einordnen möchte. Dennoch will ich kurz auf zwei Punkte eingehen.

Zum Einen wäre da einmal das Versandhandelsverbot.

Der dafür zuständige Absatz im Tabakgesetz ist eindeutig formuliert und er betrifft nur das sogenannte „Inverkehrbringen“ - also den reinen Verkauf und NICHT den Kauf! Dieser Paragraph ist im Übrigen eine typisch österreichische Besonderheit, die man sich allerhöchstens noch mit Deutschland teilt.
Was bedeutet dieser Absatz, dieser Gesetzestext nun tatsächlich?

Nun, nichts anderes, als dass der Kunde auch weiterhin seine Ware online bestellen und kaufen darf. Nur halt nicht bei Shops aus AT und DE (und allenfalls einigen weiteren EU-Ländern, falls die das auch überregulieren).

Bei Shops aus der Tschechei zum Beispiel ist das alles legal möglich. Und es gibt auch keinerlei Regelung, dass Ware, die zum Beispiel aus EU-Ländern kommt einer besonderen Prüfung unterzogen werden wird.
Ja, es gibt nicht einmal irgendeine Verordnung, die nun speziell darauf abzielt, Pakete auf Inhalt zu untersuchen. Das wäre im Übrigen auch ziemlich absurd.

Der Kunde wird also auch weiterhin seine Ware online beziehen. Auch Liquids mit mehr als 10 ml Inhalt und günstiger als im Offlineshop .....

Der zweite Punkt, die sechsmonatige Wartefrist bei der Zulassung.

Aber hallo, da haben wir ein Alleinstellungsmerkmal!

So krass, wie das bei uns in AT geregelt ist, wird das in keinem Land geregelt: unser Ministerium für Gesundheit (!) wird in Zukunft technische Geräte prüfen lassen, die man sechs Monate vor dem geplanten Markteinführungsdatum zur Prüfung einreichen muss und es gibt keine Garantie dafür, dass nach sechs Monaten, oder erst nach zwei Jahren wenn überhaupt eine Zulassung erfolgt....

Die Konsequenz daraus:

Bei der Kurzlebigkeit der Geräte am Markt, ist das das Aus für viele Produktinnovationen – in Österreich wohlgemerkt.
Wenn zum Beispiel Joytech die eGo 123 vorstellt und der Shop XY um Zulassung einreicht, gibt es bei der dann auch hoffentlich erteilten Zulassung nach noch einmal hoffentlich tatsächlich nur sechs Monaten  schon die Joytech eGo 560 und unter Umständen nicht einmal mehr Ersatzteile für die 123 und auf jeden Fall schon mal kein Interesse mehr am Markt.

Das betrifft übrigens auch Liquids, Akkus, etc....

Auch hier: der Kunde kauft einfach im Ausland ein und fertig....

Nur wenige der Händler haben das bisher verstanden und kämpfen dafür, um nicht nur zu überleben, sondern auch dafür, dass wir Dampfer auch in Zukunft ganz bequem von zu Hause aus bei heimischen Betrieben online einkaufen können – ohne kriminalisiert zu werden.

der sichtlich verärgerte VFFED Obmann Baburek bei der Beschlussfassung im Parlament

Einer davon ist Thomas Baburek, der ohne großes TamTam und ohne sich von den oft verqueren Ergüssen einiger seiner Händlerkollegen beeindrucken zu lassen, für die Sache einsetzt.
Er treibt auch die kommende Klage vor dem VfGH voran und vertritt eben nicht die von einigen seiner Kollegen – und auch von einigen selbsternannten Koryphäen der Dampferszene – eingenommene „ist mir doch wurst“ Mentalität.

In Wahrheit sind die Anhänger der Vogel-Strauss-Politik gefährlich und mit schuld an dem Desaster, dass wir gerade erleben:
Erst durch die völlige Ignoranz von Basics, wie sie jede Branche zum Überleben benötigt (Imagepflege, etc....) ist es überhaupt so weit gekommen. Die Jahre der Misswirtschaft sind schlicht nicht mehr aufzuarbeiten und die Auswirkungen der Unterlassungssünden sind jetzt in Wort und Schrift in Form einer weit überschießenden Umsetzung der TPD2 wirksam.

Und anstatt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, werden Sündenböcke gesucht für eigenen Versäumnisse. Das ist einfacher und bequemer.
Das eigene Verhalten jedoch wird nicht geändert.

Da ändert sich der Titel des Artikels dann von „legal-illegal-istmirdochwurst“ ganz schnell auf: „Ignoranz und Arroganz sind der Dummheit Geschwister und die besten Freunde des Finanzminister“.

Zum Schluss: es wird eine Klage geben. Dafür jetzt schon ein großes Danke an den VFFED und an Thomas Baburek.
Aber!
Bevor jetzt aufgeatmet wird und sich diejenigen, die sich beim Lesen dieses Beitrags auf den Schlips getreten gefühlt haben, zurücklehnen und alles mit einer generösen Handbewegung abtun:
Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich. Es gibt keine Garantie, dass auch dieses Mal zu Gunsten der Dampfer entschieden wird......

In diesem Sinne: vape on!


Text: Felix Huber
Bilder: Felix Huber



 

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