'Vogel Strauss'-Denken v. 2.0
Es war einmal …. so fangen wunderbare Märchen an, die von Helden mit strahlender Rüstung auf weißen Pferden erzählen, die den Drachen erschlagen haben und das Volk so ganz nebenbei mal eben retten.
So fangen aber auch Geschichten über kollektives Multiorganversagen an, in der hunderte Arbeitsplätze vernichtet und abertausenden tabakzigarettenabhängigen Menschen ein niederschwelliger Zugang zu einer weitaus weniger schädlichen Angewohnheit, zu einem Genussmittel, dass um 95% weniger schädlich ist als das Rauchen einer Tabakzigarette, verwehrt wird.
So ein Multiorganversagen erleben wir gerade: das neue Tabakgesetz wurde im Nationalrat beschlossen und liegt gerade jetzt, wo dieser Beitrag geschrieben wird, im Bundesrat zur endgültigen Beschlussfassung vor.
Das neue Tabakgesetz, das uns Dampfern und den Händlern und Herstellern das Leben nicht nur schwer macht, sondern in vielen Fällen sogar unmöglich macht.
Ministerin Oberhauser anlässlich der Beschlussfassung des neuen Tabakgesetzes im Nationalrat |
fanatisch und uninformiert - das sind die Gegner des Dampfens imParlament |
Und trotzdem gibt es noch immer den Einen oder Anderen Händler, der meint, das sei ja gar nicht so schlimm.
Im Gegenteil, es sei ja egal, ob nun Liquid in 10 ml Fläschchen verkauft wird, oder in anderen Gebinden: die Kunden würden ja sowieso alles kaufen und auch die sechsmonatige Wartefrist – pah! Die ist auch kein Problem, denn dann gibt’s halt in sechs Monaten was Neues – na und?
Ich habe da in den letzten Tagen einiges an Trotzreaktionen und Verharmlosungen gehört, die ich grundsätzlich einmal in die Kategorie „reden vor denken“ einordnen möchte. Dennoch will ich kurz auf zwei Punkte eingehen.
Zum Einen wäre da einmal das Versandhandelsverbot.
Der dafür zuständige Absatz im Tabakgesetz ist eindeutig formuliert und er betrifft nur das sogenannte „Inverkehrbringen“ - also den reinen Verkauf und NICHT den Kauf! Dieser Paragraph ist im Übrigen eine typisch österreichische Besonderheit, die man sich allerhöchstens noch mit Deutschland teilt.
Was bedeutet dieser Absatz, dieser Gesetzestext nun tatsächlich?
Nun, nichts anderes, als dass der Kunde auch weiterhin seine Ware online bestellen und kaufen darf. Nur halt nicht bei Shops aus AT und DE (und allenfalls einigen weiteren EU-Ländern, falls die das auch überregulieren).
Bei Shops aus der Tschechei zum Beispiel ist das alles legal möglich. Und es gibt auch keinerlei Regelung, dass Ware, die zum Beispiel aus EU-Ländern kommt einer besonderen Prüfung unterzogen werden wird.
Ja, es gibt nicht einmal irgendeine Verordnung, die nun speziell darauf abzielt, Pakete auf Inhalt zu untersuchen. Das wäre im Übrigen auch ziemlich absurd.
Der Kunde wird also auch weiterhin seine Ware online beziehen. Auch Liquids mit mehr als 10 ml Inhalt und günstiger als im Offlineshop .....
Der zweite Punkt, die sechsmonatige Wartefrist bei der Zulassung.
Aber hallo, da haben wir ein Alleinstellungsmerkmal!
So krass, wie das bei uns in AT geregelt ist, wird das in keinem Land geregelt: unser Ministerium für Gesundheit (!) wird in Zukunft technische Geräte prüfen lassen, die man sechs Monate vor dem geplanten Markteinführungsdatum zur Prüfung einreichen muss und es gibt keine Garantie dafür, dass nach sechs Monaten, oder erst nach zwei Jahren wenn überhaupt eine Zulassung erfolgt....
Die Konsequenz daraus:
Bei der Kurzlebigkeit der Geräte am Markt, ist das das Aus für viele Produktinnovationen – in Österreich wohlgemerkt.
Wenn zum Beispiel Joytech die eGo 123 vorstellt und der Shop XY um Zulassung einreicht, gibt es bei der dann auch hoffentlich erteilten Zulassung nach noch einmal hoffentlich tatsächlich nur sechs Monaten schon die Joytech eGo 560 und unter Umständen nicht einmal mehr Ersatzteile für die 123 und auf jeden Fall schon mal kein Interesse mehr am Markt.
Das betrifft übrigens auch Liquids, Akkus, etc....
Auch hier: der Kunde kauft einfach im Ausland ein und fertig....
Nur wenige der Händler haben das bisher verstanden und kämpfen dafür, um nicht nur zu überleben, sondern auch dafür, dass wir Dampfer auch in Zukunft ganz bequem von zu Hause aus bei heimischen Betrieben online einkaufen können – ohne kriminalisiert zu werden.
der sichtlich verärgerte VFFED Obmann Baburek bei der Beschlussfassung im Parlament |
Einer davon ist Thomas Baburek, der ohne großes TamTam und ohne sich von den oft verqueren Ergüssen einiger seiner Händlerkollegen beeindrucken zu lassen, für die Sache einsetzt.
Er treibt auch die kommende Klage vor dem VfGH voran und vertritt eben nicht die von einigen seiner Kollegen – und auch von einigen selbsternannten Koryphäen der Dampferszene – eingenommene „ist mir doch wurst“ Mentalität.
In Wahrheit sind die Anhänger der Vogel-Strauss-Politik gefährlich und mit schuld an dem Desaster, dass wir gerade erleben:
Erst durch die völlige Ignoranz von Basics, wie sie jede Branche zum Überleben benötigt (Imagepflege, etc....) ist es überhaupt so weit gekommen. Die Jahre der Misswirtschaft sind schlicht nicht mehr aufzuarbeiten und die Auswirkungen der Unterlassungssünden sind jetzt in Wort und Schrift in Form einer weit überschießenden Umsetzung der TPD2 wirksam.
Und anstatt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, werden Sündenböcke gesucht für eigenen Versäumnisse. Das ist einfacher und bequemer.
Das eigene Verhalten jedoch wird nicht geändert.
Da ändert sich der Titel des Artikels dann von „legal-illegal-istmirdochwurst“ ganz schnell auf: „Ignoranz und Arroganz sind der Dummheit Geschwister und die besten Freunde des Finanzminister“.
Zum Schluss: es wird eine Klage geben. Dafür jetzt schon ein großes Danke an den VFFED und an Thomas Baburek.
Aber!
Bevor jetzt aufgeatmet wird und sich diejenigen, die sich beim Lesen dieses Beitrags auf den Schlips getreten gefühlt haben, zurücklehnen und alles mit einer generösen Handbewegung abtun:
Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich. Es gibt keine Garantie, dass auch dieses Mal zu Gunsten der Dampfer entschieden wird......
In diesem Sinne: vape on!
Text: Felix Huber
Bilder: Felix Huber